VeranstalterhaftpflichtversicherungEine Veranstalterhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer, der gewerblich Veranstaltungen ausrichtet, vor den finanziellen Konsequenzen eines Sach-, Personen- oder Vermögensschadens sowie vor Schadenskosten entstanden durch Auf- oder Abbau von Equipment. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inkludiert. VermögensschadenAls Vermögensschaden wird bezeichnet, wenn eine Person durch Handlungen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, einer anderen Person einen finanziellen Nachteil zufügt. Die Versicherung unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht inkludiert, reine Vermögensschäden bedürfen einer gesonderten Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. VermögensschadenhaftpflichtversicherungDiese Versicherung kommt für reine Vermögensschäden auf. Sie ist bei besonders risikoaffinen Berufssparten sogar gesetzlich vorgeschrieben, so etwa bei Steuerberatern, Immobiliardarlehensvermittlern, Sachverständigen, etc., …. VersicherungsantragDer Versicherungsnehmer stellt den Versicherungsantrag an einen Versicherer. Er schildert darin die Anforderungen, die er an eine gewünschte Versicherung stellt. Für den Antragsteller besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Sind in dem Versicherungsantrag Fragen enthalten, die dem Versicherer zur Risiko-Einschätzung des zu versichernden Unternehmens verhelfen, müssen diese vom Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst zustande, nachdem der Versicherer den Antrag akzeptiert hat. VersicherungsbedingungenHier kann zwischen allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden werden. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind, in Anlehnung an die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Grundlage aller Versicherungsverträge. VersicherungsbeitragIdentisch mit Versicherungsprämie. Der Versicherungsbeitrag ist die Summe, die der Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Dieser Beitrag wird beeinflusst durch verschiedene Faktoren, wie Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit. Je nachdem, wie diese Faktoren gewählt werden, kann die Prämie sich heben oder senken. Die Zahlweise kann monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich sein. VersicherungslaufzeitDie Länge eines Versicherungsvertrages bestimmt die Dauer für die der Versicherer dem Versicherten Versicherungsschutz gewährt. In der Regel haben Versicherungsverträge eine Laufzeit von einem bis drei Jahren. Je nach Bereitschaft, sich länger an einen Versicherer zu binden, lässt sich in der Regel die Prämie senken. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Versicherungsperiode gekündigt, verlängert er sich. Oftmals besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall oder im Zuge einer Prämienerhöhung durch den Versicherer. |