Betriebshaftpflichtversicherung für Gründer
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für nahezu jedes Unternehmen unverzichtbar. Sie bietet eine finanzielle Absicherung für Selbstständige und Freiberufler bei Personen- oder Sachschäden, die Dritte durch Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter erleiden. Denn trotz bester Prävention kann kein Unternehmer ausschließen, dass es in Zusammenhang der unternehmerischen Tätigkeit zu einer Verletzung von Personen oder einer Beschädigung von fremden Eigentum kommt. Auch Umweltschäden und sogenannte unechte Vermögensschäden (= finanzielle Folgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren) sind gegebenenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Notwendigkeit einer solchen Betriebshaftpflicht begründet sich allein durch die Tatsache, dass in Deutschland jeder Betrieb in unbegrenzter Höhe für verursachte Schäden haftet. Vor allem für Existenzgründer kann eine fehlende Betriebshaftpflichtversicherung im Falle eines eintretenden Schadens schnell existenzbedrohend sein. Gemessen an den abgedeckten Risiken sind die monatlichen Kosten für eine betriebliche Haftpflichtversicherung zudem überraschend gering – Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört nicht nur zu den wichtigsten, sondern auch zu den günstigsten Gewerbeversicherungen.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflicht sollte jeder Unternehmer und Freiberufler abschließen, um sich gegen finanzielle Ansprüche von Dritten, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, ausreichend abzusichern. Dabei kommt es nicht auf die Betriebsgröße an. Doch gerade Existenzgründer sind natürlich wegen mangelnder finanzieller Rücklagen meist gefährdeter, als finanzstarke Großunternehmen. Forderungen, die von Dritten im Falle eines Schadensereignisses gestellt werden, können mitunter in die Millionen gehen. Dementsprechend sollten kleine und mittelständische Unternehmen besonderen Wert auf eine leistungsstarke Betriebshaftpflicht legen, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Die Betriebshaftpflicht versichert nicht nur den Gründer, sondern auch alle Mitarbeiter. Das bedeutet, dass auch sämtliche Personen- und Sachschäden, die von Mitarbeitern verursacht werden, über die Betriebshaftpflicht des Existenzgründers reguliert werden. Je nach Tarif sind sogar zusätzliche Personengruppen, wie etwa Reinigungskräfte oder Subunternehmer im eigenen Vertrag mitversichert.
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht kann übrigens nicht nur in der eigenen Betriebsstätte, sondern auch beim Kunden vor Ort oder an öffentlichen Orten gewährleistet werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz sowohl im Inland als auch im Ausland geltend zu machen, dies ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt.
Einige Gewerbeversicherungen sind für bestimmte Unternehmen entbehrlich – die Betriebshaftpflichtversicherung zählt sicher nicht dazu. Sie sollte von jedem Unternehmen und Freiberufler abgeschlossen werden. Vor allem Existenzgründer gehen ohne eine solche Versicherung ein unkalkulierbares und damit waghalsiges Risiko ein!
Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflicht?
Die Risiken, die im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind, können sehr abstrakt sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird immer dann interessant, wenn Inhaber oder Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens einen Schaden verursachen. Hierbei kann es sich um eine verletzte Person (Personenschaden) oder um einen beschädigten Gegenstand (Sachschaden) handeln. Auch aber ein Verdienstausfall, der aus einem Personenschaden resultiert, ist in einer betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt (unechter Vermögensschaden). Wichtig ist, dass der Schaden in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Darüber hinaus versichert eine Betriebshaftpflicht unter Umständen auch Umweltschäden, die direkt oder indirekt durch die unternehmerische Tätigkeit verursacht wurden. Üblich ist eine Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit.
Zudem ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel ein passiver Rechtsschutz enthalten. Die Betriebshaftpflicht wehrt nämlich unberechtigte Ansprüche ab – auf Kosten der Versicherung und notfalls auch vor Gericht.
Nicht versichert sind dagegen Schäden, die aus einer Nichteinhaltung von Fristen resultieren (z.B. verspätete Fertigstellung eines Auftrags). Auch reine Vermögensschäden werden nicht durch die Betriebshaftpflicht, sondern über eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Hierbei handelt es sich um Schäden, die aus einer fehlerhaften Beratung oder Planung resultieren (z.B. beim Steuerberater oder Ingenieur). Schäden mit Strafcharakter oder solche, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind ebenfalls nicht über die betriebliche Haftpflicht versicherbar.
Mögliche Schadensszenarien, die durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt ein sehr breites und oftmals abstraktes Spektrum an möglichen Schadensereignissen ab. Die Risiken, die man im Rahmen der Betriebstätigkeit zwangsläufig eingeht, sind natürlich vor allem abhängig von der jeweiligen Branche.
Was sind beispielhafte Szenarien, in denen die Betriebshaftpflicht für Schäden aufkommt?
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Leider unterschätzen gerade Existenzgründer den Deckungsbedarf der Betriebshaftpflichtversicherung. Man muss sich vor Augen führen, dass insbesondere Personenschäden schnell bis in die Millionen gehen können. Beispielsweise dann, wenn der Geschädigte schwere Verletzungen erleidet und/oder dauerhaft in seiner Bewegung eingeschränkt bleibt (z.B. Lähmung). Hinzu kommt bei Personenschäden oftmals ein Verdienstausfall, der reguliert werden muss.
Wir empfehlen daher, die Deckungssumme für die Betriebshaftpflicht nicht zu knapp zu kalkulieren. Angesichts der geringen Unterschiede in der Prämie sollte besser ein umfassenderer Schutz gewählt werden, um bedenkenlos seinem Kerngeschäft nachgehen zu können. Die Versicherungssumme sollte für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Je nach Branche, in welcher der Gründer tätig ist, könnte gegebenenfalls eine noch höhere Deckungssumme sinnvoll sein.
Trotz der Tatsache, dass man als Existenzgründer natürlich möglichst immer versucht, zu sparen, sollte bei der Tarifsuche für die Betriebshaftpflicht das Augenmerk eher auf die Leistungen gelegt werden.
Kosten und Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung
Die anfallenden Kosten für eine Betriebshaftpflicht richten sich natürlich vordergründig nach dem zu versichernden Risiko. Wie hoch die Prämien ausfallen, kommt dementsprechend primär auf die berufliche Tätigkeit bzw. Betriebsart an. Ebenfalls beitragsentscheidend ist die Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter) sowie der erzielte Jahresumsatz. Eine Selbstbeteiligung kann die Versicherungsbeiträge darüber hinaus senken – Faustregel: Je höher der Selbstbehalt, desto geringer die Versicherungsbeiträge.
Für Existenzgründer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung meist vergleichsweise preiswerter, da diese im Regelfall weniger Mitarbeiter beschäftigen und niedrigere Jahresumsätze erzielen. Gründer profitieren also von besonders niedrigen Prämien.
Um eine Betriebshaftpflichtversicherung kündigen zu können, gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten. So kann man sich für den Weg einer ordentlichen Kündigung entscheiden. Hier kündigt der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist (meist drei Monate) und Mindestlaufzeit (meist ein oder drei Jahre). Des Weiteren gibt es für beide Vertragsparteien die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im Anschluss an einen gemeldeten Schaden. Die Frist zur Kündigung beträgt hier einen Monat nach Abschluss der Schadensregulierung. Die dritte und letzte Form ist das Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht erhält der Versicherungsnehmer im Falle einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungssteigerung.
Wie funktioniert der Online-Tarifvergleich?
Der online-Tarifvergleich von Gewerbeversicherung24 zeichnet sich besonders durch seine effiziente und komfortable Arbeitsweise aus. Dem Interessenten wird ermöglicht, in etwa 15 Minuten zum Vertragsabschluss zu gelangen. Beim konventionellen Prozess über einen Makler entsteht vergleichsweise ein wesentlich größerer Arbeits- und Zeitaufwand. Unser Ziel ist es, Gründern einen einfachen, schnellen und transparenten Tarifvergleich zu ermöglichen.
Zur Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in vier einfachen Schritten:
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Tipps für den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung
Um durch eine Betriebshaftpflichtversicherung optimal geschützt zu sein, sollten einige wesentliche Punkte beachtet werden. Nachfolgend haben wir die drei wichtigsten Tipps zur betrieblichen Haftpflicht für sie aufgeführt:
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Frage: Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Gründer gesetzlich verpflichtend?
Antwort: Nein, grundsätzlich ist es keine Pflicht, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Es gibt allerdings einige Berufsgruppen, denen eine berufliche Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Architekten, Apotheker, Notare, Ingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater. Aus eigenem Interesse sollte allerdings jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflicht abschließen, da Personen- und Sachschäden unberechenbare Kostenbringer sind.
Frage: Wie erfolgt die Berechnung der Versicherungsbeiträge?
Antwort: Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Hierzu zählen insbesondere die Branche bzw. Betriebstätigkeit, die Betriebsgröße (Inhaber/Mitarbeiter), der Jahresumsatz sowie die etwaige Beauftragung von Subunternehmen. Auch die Selbstbeteiligung hat natürlich Einfluss auf die Höhe der Prämien.
Frage: Gibt es Rabatte für Existenzgründer?
Antwort: Ja, viele Versicherungen räumen Gründern kleinere oder größere Rabatte ein. Entweder direkt in Form von Preisnachlässen oder indirekt, indem Schadensfreiheitsrabatte gewährt werden. Als Existenzgründer profitiert man damit häufig von besonders günstigen Tarifen.
Frage: Wer ist in einer Betriebshaftpflicht mitversichert?
Antwort: Grundsätzlich sind natürlich die Gründer selbst sowie alle Mitarbeiter (Vollzeit oder Teilzeit) über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Selbiges gilt auch für Auszubildende und Praktikanten. Subunternehmer, Freiberufler und (Urlaubs-)Vertretungen sind dagegen prinzipiell nicht mitversichert, können allerdings zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Frage: Welche weiteren Gewerbeversicherungen sind für Gründer sinnvoll?
Antwort: Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Gründer möglichst vor dem ersten Tag der Betriebstätigkeit abgeschlossen haben. Weitere Gewerbeversicherungen, die für Gründer von Relevanz sein können, sind die Inhaltsversicherung und die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Je nach Branche kann sich darüber hinaus der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung oder weiterer Gewerbeversicherungen anbieten.
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