Direkt zum Inhalt wechseln

Versicherungen für den Onlinehandel

Einfach, schnell & transparent vergleichen.

Jetzt Tarife vergleichen

Gewerbeversicherungen für den Onlinehandel

Der Onlinehandel ist so beliebt wie noch nie – Immer mehr Menschen entscheiden sich für die komfortable Art einzukaufen. Mittlerweile kann man so gut wie alles über das Internet bequem zu sich nach Hause liefern lassen. Der Betrieb eines Onlinehandels erfreut sich konsequenterweise ebenfalls stetig wachsender Beliebtheit. Um mit einem Onlinehandel erfolgreich und finanziell abgesichert durchstarten zu können, bedarf es einen ausreichenden Versicherungsschutz. Denn auch im Betrieb eines Onlinehandels bestehen Schadensrisiken, welche es gilt abzusichern.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden einen umfassenden Überblick zu allen wichtigen Informationen zum Thema Gewerbeversicherungen für den Onlinehandel. Zusätzlich bietet Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit, alle wichtigen Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen, um so die gesuchte Versicherung mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Welche Schadensrisiken existieren im Onlinehandel?

Wie in anderen Branchen auch, ist der Betrieb eines Onlinehandels nicht Risikofrei. Ein besonderes Risiko sind hierbei Schadensansprüche Dritter, aber auch Schäden am Betriebsinhalt. Oftmals sind die Schadensersatzkosten so hoch, dass die finanzielle Existenz des Selbstständigen hierdurch gefährdet sein kann. Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist aus diesem Grund für jeden Onlinehändler unverzichtbar.

Kommt eine dritte Person oder fremdes Eigentum durch Verschulden des Onlinehändlers zu Schaden, muss dieser uneingeschränkt hierfür haften. Obwohl sich der persönliche Kundenkontakt im Onlinehandel stark vom klassischen Handel unterscheidet, kann es auch hier zu Personen- und Sachschäden kommen. Während Personenschäden verhältnismäßig selten vorkommen, ist das Risiko einen Sachschaden zu verursachen umso höher. Wird der PC eines Kunden zum Beispiel durch einen Virus befallen, der unbemerkt vom Händler durch eine E-Mail versendet wurde, muss der Schaden am PC vom Händler übernommen werden. Derartige Risiken können durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Für Händler jeglicher Art steht und fällt der Betrieb mit der Verkaufsware. Ist diese aus irgend einem Grund nicht auslieferbar, entstehen schnell hohe Kosten. Wird die gelagerte Ware durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, können immense Ersatzkosten für den Händler und lange Wartezeiten für die Kunden entstehen.  Schäden am Warenbestand, aber auch an gemieteten oder eigenen betrieblich genutzten Räumlichkeiten und Mobiliar übernimmt eine Inhaltsversicherung. Kommt es schadensbedingt zusätzlich zu einer Betriebsunterbrechung, können Gewinnausfall und fortlaufende Kosten von einem hinzugebuchten Betriebsunterbrechungsschutz übernommen werden.

Stellt der Onlinehändler die verkaufte Ware selbst her, vertreibt fremde Ware unter dem eigenen Markennamen oder verkauft er fremde Ware im eigenen Onlineshop, kann er für etwaige Produktfehler haftbar gemacht werden. Grundsätzlich haften zwar immer die Hersteller für ihre Produkte, kann ein Hersteller jedoch nicht ausfindig gemacht werden, kommt die Verantwortung für das Produkt dem Händler selbst zu. Die Produkthaftpflichtversicherung wird als Teilleistung der Betriebshaftpflichtversicherung angeboten.

Lässt sich eine Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten, Vermietern o. ä. nicht klären, können diese Unstimmigkeiten oftmals vor Gericht enden. Durch hohe Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten kann dies schnell zu einer großen finanziellen Belastung für den Onlinehändler werden. Um die eigene geschäftliche Existenz abzusichern und nicht auf derartigen Kosten sitzen bleiben zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung.

Welche Versicherungen benötigt ein Onlinehandel?

Mittlerweile ist fast alles online erhältlich: Von Kleidung über Elektronik bis hin zu Lebensmitteln und Medikamenten. Da kann sich der Versicherungsbedarf der einzelnen Onlinehändler auch mal voneinander unterscheiden. Einige Versicherungen werden jedoch von jedem Onlinehändler benötigt, ganz gleich welcher Art die verkauften Produkte sind.

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für den Onlinehandel

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für jeden Onlinehandel. Entsteht einem Dritten ein Personen- oder Sachschaden, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung hierfür auf und begleicht im Schadensfall u.a. Behandlungs-, Arbeitsausfalls- und anderweitige Schadensersatzkosten. Auch Vermögensfolgeschäden werden hierbei von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Da Onlinehändler jedoch auch für Schäden an den von ihnen verkauften Produkten haften, ist eine Produkthaftpflichtversicherung unabdingbar. Diese ist in Betriebshaftpflichtversicherungen für Onlinehändler entweder bereits inbegriffen oder wird als Zusatzleistung angeboten.

1b. Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung für den Onlinehandel sichert eigene und gemietete Räumlichkeiten und Gegenstände, Lagerbestände, Vorräte, betrieblich genutzte Elektronik und Mobiliar bei Schäden finanziell ab. Versichert sind hierbei Schäden entstanden durch Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Weitere Schadensrisiken, wie zum Beispiel Schlüsselverlust, können optional zusätzlich versichert werden. Kommt es durch den entstandenen Schaden zu einer Betriebsunterbrechung, übernimmt eine entsprechend erweiterte Inhaltsversicherung auch hierfür die Kosten.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für den Onlinehandel

2a. Rechtsschutzversicherung

Kommt es beispielsweise mit Lieferanten, Kunden, einem Versandunternehmen, Vermietern zu einem Rechtsstreit, nimmt eine Rechtsschutzversicherung dem Onlinehändler die finanzielle Belastung bis zur festgesetzten maximalen Deckungshöhe ab. Sowohl Anwaltskosten als auch etwaige Prozesskosten für verlorene Rechtsstreitigkeiten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Zudem bieten viele Versicherer zur außergerichtlichen Schlichtung einen kostenfreien Mediationsservice an. So lassen sich hohe Anwalts- und Prozesskosten umgehen.

Dringend empfohlene Versicherungen

Personen- Sachschäden und Vermögensfolgeschäden

Beispiel:

PC eines Kunden wird via Email mit Viren infiziert

Produktschäden

Beispiel:

Kunde erhält abgelaufene Lebensmittel und erkrankt

Dringend empfohlene Versicherungen

Inhaltsschäden

Beispiel:

Zerstörte Vorräte durch Leitungswasserschaden

Empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet man den richtigen Tarif für Versicherungen für den Onlinehandel?

Stehen die benötigten Versicherungen fest, wird ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Angebote empfohlen. Da dies jedoch viel Zeit und Mühe in Anspruch nehmen kann, bietet Gewerbeversicherung.de eine bessere Lösung: Ein unkomplizierter und kostenloser Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife mit unserem online-Vergleichsrechner. So findet jeder Onlinehändler die benötigte Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis und kann diese auch direkt online abschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei Versicherungen für den Onlinehandel?

Welcher Tarif der richtige für Onlinehändler ist, hängt von individuellen Bedürfnissen und Leistungsanforderungen ab. Die meisten Versicherungen werden in Form einer Basisversicherung mit optionalen Zusatzleistungen angeboten. Grundsätzlich spielen folgende Kriterien eine grundlegende Rolle im Tarifaufbau der einzelnen Versicherungen: Die maximale Deckungssumme, die Selbstbeteiligung, die Vertragslaufzeit und individuelle Faktoren, wie zum Beispiel zusätzliche Versicherungsleistungen, die Anzahl der Mitarbeiter, die Höhe des Umsatzes, die gezahlten Gehälter usw.

Die maximale Deckungssumme richtet sich idealerweise nach der maximalen Höhe eines potenziellen Schadens. Für die Betriebshaftpflichtversicherung wird hierbei üblicherweise ein Deckungsbetrag von mindestens drei Millionen Euro empfohlen. Der Deckungsbetrag für die Inhaltsversicherung wiederum richtet sich nach dem Neuwert des gesamten Betriebsinhaltes.

Für die Selbstbeteiligung gilt generell: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Jedoch sollte unbedingt beachtet werden, dass die Selbstbeteiligung im Schadensfall für den Onlinehändler auch tragbar ist, da sonst höhere Kosten entstehen könnten.

Schadensbeispiele für den Onlinehandel

Sachschaden am Kunden

Ein Onlinehändler hat es versäumt, sein Virenprogramm zu updaten, was dazu führt, dass Viren via E-Mail Anhang den Computer der Kunden befallen. Der Kunde verliert wichtige Daten und kann den PC temporär nicht nutzen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Beschädigtes Lager

Im Lager eines Onlinehändlers platzt ein Leitungswasserrohr und beschädigt einen großen Teil der Ware. Die Ware muss ersetzt und der Leitungsschaden repariert werden. Die Inhaltsversicherung des Onlinehändlers übernimmt den Schaden.

Erfolgreiche Unternehmer finden bei uns die richtige Versicherung

Jetzt Tarife vergleichen

Finde jetzt die richtige Versicherung, um Dein Unternehmen optimal abzusichern.
Einfach, schnell und transparent.

Tarife vergleichen