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Versicherungen für Psychotherapeuten

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Gewerbeversicherungen für Psychotherapeuten

Zu den Aufgaben eines Psychotherapeuten gehört, die Ängste und Sorgen der Patienten zu besänftigen. Doch ein unzureichender Versicherungsschutz kann Psychotherapeuten selbst schnell Sorgen bereiten. Ein falscher Rat, eine Unachtsamkeit beim Verschreiben eines Medikamentes – vermeintlich kleine Fehler ziehen häufig kostspielige Schäden nach sich. Kann der Psychotherapeut die Kosten alleine nicht tragen, bedeutet das im schlimmsten Fall die Schließung der Praxis. Daher ist es äußerst wichtig, sich durch die benötigten Versicherungen zu schützen.

Im Folgenden legt Gewerbeversicherung.de eine umfassende Übersicht aller relevanten Versicherer und Informationen rund um den passenden Versicherungsschutz für Psychotherapeuten dar. Außerdem lassen sich alle in Frage kommenden Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de vergleichen.

Welche Risiken bestehen für Psychotherapeuten?

 

 

Wird eine Person durch den Psychotherapeuten körperlich oder seelisch verletzt, handelt es sich um einen Personenschaden. Diese haben in den meisten Fällen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen zur Folge, u.a. aufgrund hoher Behandlungskosten und Arbeitsausfallskosten. Um Sachschäden handelt es sich, wenn das Eigentum Dritter durch Verschulden des Psychotherapeuten oder seiner Mitarbeiter zu Bruch geht. Vor finanziellen Belastungen derartigen Ursprungs schützt die Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten.

Kommt ein Patient durch den Psychotherapeuten zu einem finanziellen Schaden, kann das schnell teuer werden. Macht der Psychotherapeut beispielsweise bei der Behandlung einen Fehler, welcher zum Arbeitsausfall des Patienten führt oder diesem so finanzielle Vorteile entgehen, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden. Auch für diese Art des Schadens ist ein Psychotherapeut haftbar und muss hierfür uneingeschränkt aufkommen. Eine Vermögensschäden absichernde Berufshaftpflichtversicherung nimmt ihm diese finanzielle Belastung im Schadensfall ab.

Beschädigen Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel die Praxis, ist das nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch sehr teuer. Sind die Schäden zu groß, kann es sogar passieren, dass die Praxis aufgrund der Instandsetzung für einige Tage oder Wochen geschlossen werden muss. Eine temporäre Schließung führt neben den Reparatur- und Ersatzkosten zu einer weiteren finanziellen Belastung, welche im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz des Therapeuten gefährden kann. Eine Inhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung trägt im Schadensfall derartige Kosten.

Fühlt sich ein Patient, Mitarbeiter oder auch Vermieter bei einem Streit mit dem Psychologen im Recht, können Meinungsunterschiede oder Auseinandersetzungen auch schon mal vor Gericht enden. Bei Rechtsstreitigkeiten häufen sich die Kosten rasch: Anwälte wollen bezahlt werden und auch die Kosten für das Gerichtsverfahren können im Fall eines verlorenen Prozesses auf den Psychotherapeuten zukommen. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche derartige Kosten begleicht.

Welche Versicherungen benötigen Psychotherapeuten?

1. Dringend empfohlene Versicherung für Psychotherapeuten

1. Berufshaftpflichtversicherung

Wer in seinem Job Menschen berät oder behandelt, sollte unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt sowohl für Psychotherapeuten, welche eine eigene Praxis unterhalten als auch für solche, die dies nicht tun. Verursacht der Psychotherapeut Personen- oder Sachschäden, wird dies ohne eine ausreichend gedeckte Berufshaftpflichtversicherung teuer und kann den Psychotherapeuten finanziell schwer belasten. Dasselbe gilt für sogenannte unechte Vermögensschäden, also unmittelbare finanzielle Folgen eines Personen- oder Sachschadens. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft sämtliche Forderungen zunächst und wehrt diese, wenn nötig gerichtlich ab. Muss der Psychotherapeut haften, kommt die Berufshaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Die Berufshaftpflichtversicherung ist somit die wichtigste Versicherung für Psychotherapeuten.

2. Empfohlene Versicherungen für Psychotherapeuten

2a. Inhaltsversicherung

Unterhält der Psychotherapeut eine eigene Praxis, können Schäden am Betriebsinhalt besonders schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Da eine einwandfreie Praxis grundlegend für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist, müssen Schäden an Räumlichkeiten oder Inventar umgehend behoben werden. Die Inhaltsversicherung übernimmt Schäden verursacht durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.

2b. Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten entstehen leicht. Eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder ein klagender Patient– grundsätzlich können alle kleineren oder größeren Streitigkeiten vor Gericht enden. Mindestens genauso schnell wie ein Rechtsstreit entstehen kann, steigen auch die Unkosten hierfür. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt anwaltliche Kosten bei Rechtsstreitigkeiten und trägt im Fall eines verlorenen Prozesses zudem anfallende Gerichtskosten.

Dringend empfohlene Versicherung

Personen- und Sachschäden

Beispiel:

Patient werden falsche Medikamente verabreicht

Vermögensfolgeschäden

Beispiel:

Patient wird durch falsch verschriebenes Medikament temporär arbeitsunfähig

Empfohlene Versicherungen

Inhaltsschäden

Beispiel:

Leitungswasserschaden zerstört Fußboden der Praxis

Empfohlene Versicherungen

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Patient

Wie findet jeder Psychotherapeut den für sich richtigen Tarif?

Sobald feststeht, welche Versicherungen abgeschlossen werden möchten, empfiehlt es sich, die angebotenen Versicherer und Tarife miteinander zu vergleichen. Einfach, schnell und transparent funktioniert dies mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de. Hier werden alle relevanten Tarife und Versicherungen unkompliziert gegenübergestellt, so dass der Psychotherapeut schnell ersehen kann, welche Versicherung das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Wurde ein passender Tarif gefunden, kann dieser auch sofort und bequem online abgeschlossen werden.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Psychotherapeuten?

Psychotherapeuten können aus einem vielfältigen Angebot an Versicherern und Tarifen die von ihnen gewünschten Versicherungen frei auswählen. Aufgrund des spezifischen Schadenprofils bieten viele Versicherer speziell auf Psychotherapeuten und ihre Praxen zugeschnittene Tarife an. Für gewöhnlich werden die Versicherungen zunächst in einer Basisform angeboten und können dann auf Wunsch erweitert werden. So kann zum Beispiel eine Inhaltsversicherung durch Betriebsunterbrechungsschutz und/oder Elementarschutz ergänzt werden. Ebenso kann die Berufshaftpflichtversicherung um eine private Haftpflichtversicherung ergänzt werden. Derartige Kombinationen stellen oftmals einen entscheidenden Preisvorteil gegenüber einzelnen Abschlüssen dar.

Vor Auswahl der einzelnen Tarife sollten die maximale Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung festgelegt werden. Die Deckungssumme sollte hierbei immer vom individuellen Schadensrisiko abhängig gemacht werden. Dieses Risiko lässt sich beispielsweise anhand der Größe des Patientenkreises, den einzelnen Tätigkeiten des Psychotherapeuten und statistischen Werten bekannter Schadensfälle abschätzen. Dennoch sollte die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden auch bei Psychotherapeuten mit geringem Schadensrisiko nie drei Millionen Euro unterschreiten um mögliche Unterversicherungen zu vermeiden.

Bei der Selbstbeteiligung gilt es abzuwägen, welchen Anteil der Schadenssumme der Psychotherapeut im Schadensfall selbst tragen kann. So senkt eine hohe Selbstbeteiligung zwar die monatliche Prämie, kann sie aber im Schadensfall nicht aufgebracht werden, steht der Psychotherapeut vor einer zusätzlichen finanziellen Herausforderung. Daher sollte die Selbstbeteiligung gut überlegt festgesetzt werden.

Da eine Berufshaftpflichtversicherung in der Regel nur den Berufstätigen selbst absichert und nicht etwa die Mitarbeiter der Praxis, müssen diese in der Regel zusätzlich im Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Psychotherapeuten?

Allergische Reaktion auf Medikament

Ein unter Depressionen leidender Patient sucht nach einer fehlgeschlagenen Behandlung seinen Psychotherapeuten auf. Dieser verschreibt ihm ein weiteres Medikament. Allerdings lässt der Psychotherapeut die zuvor geäußerte Unverträglichkeit versehentlich außer Acht. Nach Einnahme des Medikamentes kommt es bei dem Patienten zu heftigen allergischen Reaktionen und er muss ärztlich behandelt werden. Er erhebt hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, für welche die Berufshaftpflichtversicherung aufkommt.

Brand beschädigt Praxis

Durch einen Kabelbrand einer defekten Lampe bricht über Nacht ein Feuer im Behandlungszimmer der Praxis aus. Zwar kann die städtische Feuerwehr das Feuer frühzeitig löschen, die Schäden sind jedoch trotzdem gravierend. Nicht nur diverse Akten, sondern auch Großteile der Einrichtung sind dem Feuer zum Opfer gefallen. Während der Renovierungsarbeiten der Räumlichkeiten und der Ersatzbeschaffung der Möbel muss die Praxis temporär geschlossen werden. Eine Inhaltsversicherung mit zusätzlichem Betriebsunterbrechungsschutz kommt für die hohen Kosten auf.

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