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Nicht-gewerbliche Versicherungen für Existenzgründer

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Nicht-gewerbliche Versicherungen für Existenzgründer

Als Gründer sollte man sich nicht nur gegen unternehmerische Risiken, sondern auch gegen private Risikofaktoren in einem ausreichenden Maß absichern. Dementsprechend gehören in das Versicherungsportfolio eines Existenzgründers nicht nur die typischen Gewerbeversicherungen, sondern auch private Versicherungen wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung sowie gegebenenfalls private Unfallversicherung oder freiwillige Arbeitslosenversicherung. Natürlich ist nicht jede Versicherung für jeden Gründer gleichermaßen empfehlenswert, aber einige dieser nicht-gewerblichen Versicherungen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Krankenversicherung: Privat oder gesetzlich?

Als Existenzgründer hat man die Qual der Wahl zwischen einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Beide Alternativen bieten sowohl Vor- als auch Nachteile für den Versicherungsnehmer. Der Gründer ist allerdings gesetzlich verpflichtet, entweder bei der GKV zu bleiben, oder zur PKV zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist aber nicht immer ratsam.

Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist prinzipiell vor allem für junge, gesunde, gutverdienende Gründer ohne Familie empfehlenswert. Sie profitieren im Vergleich zur GKV in diesem Fall von niedrigen Versicherungsbeiträgen und einem hohen Leistungsportfolio. Je weiter man von diesem „Ideal“ des PKV-Versicherten entfernt ist, desto kritischer sollte man den Wechsel in das private Krankensystem hinterfragen. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Beitragshöhe vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie von den individuellen Tarifoptionen, also gegebenenfalls Chefarztbehandlungen, 1-Bett-Zimmern, Brillen/Hörgeräten sowie Zahnersatz, abhängig. Übrigens: Für Familienmitglieder sind jeweils zusätzliche Versicherungsbeiträge zu entrichten.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen insbesondere wegen der kostenlosen Familienversicherung für Ehepartner und Kinder wesentlich familienfreundlicher. Grundlage für die Beitragsberechnung in diesem Solidarsystem ist die Höhe des Einkommens. 14 Prozent vom Einkommen zuzüglich Krankenkassen-Zusatzbeitrag muss der Gründer für die GKV entrichten. Das Krankengeld muss zusätzlich versichert werden. In diesem Fall wären es dann 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag,

Gerade Existenzgründer mit zunächst niedrigem Einkommen, einer vorhandenen oder geplanten Familie und gegebenenfalls sogar mit Vorerkrankungen sind im Regelfall gut beraten, vorerst bei einem Träger der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. 

Tipp: Für Start-Ups gibt es die Möglichkeit in der Gründungsphase, in der zumeist nur ein überschaubares Einkommen erzielt wird, von Beitragsermäßigungen zu profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen den Betrag von 2.126,25 Euro nicht übersteigt. Die Bemessungsgrundlage wird in diesem Fall auf mindestens 1.417,50 Euro reduziert. Damit spart sich der Gründer mitunter einen beachtlichen Anteil der Krankenversicherungsbeiträge. Ausgeschlossen ist die Ermäßigung, wenn eine Gründerförderung bezogen wird, das Vermögen eines Mitgliedes einer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel der Ehegatte) 10.220 Euro übersteigt oder Einnahmen aus Kapitalvermögen erwirtschaftet werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Existenzsicherung für den Ernstfall

Eine weitere nicht-gewerbliche Versicherung von enormer Wichtigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert den Gründer gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit vor allem durch Krankheit ab. Das Prinzip der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente erhält. Gründe, erwerbsunfähig zu werden, gibt es viele. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Nervenerkrankungen und psychische Erkrankungen mit etwa 28 Prozent heute der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungsapparates mit etwa 22 Prozent, Krebs mit circa 15 Prozent und Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems mit rund 8 Prozent sind ständige Grunde für Berufsunfähigkeit.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbständige keine Pflicht. Die gesetzlichen Zahlungen im Falle der Erwerbsunfähigkeit reichen allerdings oft nicht aus, den Lebensstandard auch nur annährend aufrechterhalten zu können. Ohne Berufsunfähigkeits-Absicherung wirkt sich eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall für den Gründer schnell existenzgefährdend aus. Jeder verantwortungsvolle Existenzgründer sollte sich deshalb mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen. Je früher man sich dabei für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstiger sind die Tarife.

Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seine Arbeit vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Rund zehn Prozent davon sind sogar unter 40 Jahre. Erstaunlich ist angesichts dieser Zahlen, dass nur jeder Dritte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Private Altersvorsorge: Für Selbstständige enorm wichtig

Als Selbstständiger genießt man das Privileg, seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen zu können. Abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe kann es allerdings einige Einschränkungen hinsichtlich dieser Freiheit geben. So sind Freiberufler, wie unter anderem Hebammen, Dozenten, Künstler oder Publizisten, genauso wie zulassungspflichtige Handwerksbetriebe, also Maurer, Bäcker oder Zimmermänner gezwungen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Übrigens: Ist der jeweilige Selbstständige verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann er sich zumindest für die ersten drei Jahre nach der Gründung von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die ersparten Beträge sollen dem Aufbau des Start-Ups zugutekommen.

Der überwiegende Anteil der Start-Ups ist von der Rentenversicherungspflicht allerdings nicht betroffen. Die meisten Gründer können individuell entscheiden, ob sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen oder privat vorsorgen wollen, zum Beispiel durch eine Rürup-Rente oder Lebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung kann darüber hinaus als Absicherung für die Hinterbliebenen abgeschlossen werden.

Weitere nicht-gewerbliche Versicherungen für Gründer

Neben den beschriebenen Versicherungen kann es mitunter ratsam sein, als Existenzgründer zusätzliche nicht-gewerbliche Versicherungen abzuschließen. So kann es sinnvoll sein, seine Berufsunfähigkeitsversicherung um eine private Unfallversicherung zu ergänzen. Ebenso kann unter Umständen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eine lohnende Absicherung darstellen. In Hinblick auf die private Krankenversicherung sollte zudem abgewogen werden, ob ein zusätzliches Krankentagegeld nützlich sein kann.

Empfehlenswerte Gewerbeversicherungen für Start-Ups

Je nach Tätigkeitsfeld des Start-Ups sollten natürlich bei all den privaten Versicherungen auch die Gewerbeversicherungen nicht unberücksichtigt bleiben. Grundsätzlich von jedem Gründer abgeschlossen werden sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind die Geschäftsinhaltsversicherung sowie die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zumeist wichtige Bausteine für einen lückenlosen Versicherungsschutz des Start-Ups.

Aber wie findet man leistungsstarke Gewerbeversicherungen? Dank dem Online-Tarifvergleich von Gewerbeversicherung.de ist das gar nicht so schwer. Unser Vergleich funktioniert einfach, schnell und ist transparent. Mit wenigen Klicks gelangt man hier zur passenden Gewerbeversicherung, die speziell für seine Tätigkeit sinnvoll ist und leistungsmäßig überzeugt. Wir haben dabei die zahllosen, zumeist komplexen Fragebögen der verschiedenen Versicherer vereinheitlicht und mit verständlichen Erklärungen hinterlegt, sodass jeder Antragsteller sich intuitiv durch unseren Tarifvergleich klicken kann. So kommt man in bereits rund 15 Minuten zur gewünschten Gewerbeversicherung!

Fazit

Als Existenzgründer sollte man sich nicht nur um die gewerblichen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht und Inhaltsversicherung kümmern. Mindestens genauso wichtig beziehungsweise vielleicht sogar noch bedeutsamer für den Gründer selbst ist der Abschluss leistungsstarker privater Versicherungen. Hierzu zählen neben der Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Bereich der privaten Altersvorsorge. Gerade als Gründer profitiert man bei vielen Versicherungen und Tarifen von besonderen Konditionen oder kann mitunter attraktive Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

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