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Versicherungen für Immobilienmakler

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Gewerbeversicherungen für Immobilienmakler

Immobilienmakler vermitteln Grundstücke, Häuser und Wohnungen, erstellen Gutachten, arbeiten mit Immobilienverkäufern und -käufern zusammen und beraten diese. Der vielseitige Beruf des Immobilienmaklers, bestehend aus Innen- und Außentätigkeiten, bringt sowohl große Verantwortung als auch unterschiedliche Risiken mit sich. Durch die beratende und begutachtende Funktion des Immobilienmaklers ist vor allem das Risiko eines Vermögensschadens besonders hoch. Zudem muss sich jeder Makler mit eigenen Büroräumen und Mitarbeitern gegen Personen- und Sachschäden an Dritten absichern. Um gegen alle berufsbezogenen Risiken abgesichert zu sein und sich auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren zu können, benötigen Immobilienmakler einen umfassenden Versicherungsschutz.

Wichtige Information für Immobiliardarlehensvermittler: Die Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend

Ist der Immobilienmakler unter anderem auch als Immobiliardarlehensvermittler tätig, ist es für diesen nach §34i GewO verpflichtend, sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Die Mindestversicherungssumme beträgt 460.000 Euro pro Schadenfall und 750.000 Euro für sämtliche Schadenfälle eines Versicherungsjahres.

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungsschutz für Immobilienmakler. Zusätzlich ermöglicht der kostenlose online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de einen unkomplizierten Versicherungsabschluss durch den einfachen, schnellen und transparenten Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife.

Welche Risiken bestehen für Immobilienmakler?

Die vielseitigen Aufgabenbereiche eines Immobilienmaklers bringen unterschiedliche Risiken mit sich. Es existieren sowohl berufsbezogene Risiken, wie das des Vermögensschadens an Dritten, als auch das Risiko des Personen- oder Sachschadens, verursacht durch den alltäglichen Bürobetrieb oder durch Beschädigung des Betriebsinhaltes. Ebenso sind Rechtsstreitigkeiten keine Seltenheit.

Vom reinen Vermögensschaden spricht man beim Immobilienmakler, wenn dieser einem Dritten beispielsweise durch falsche Auskünfte, Mehrfachvermittlung oder fehlerhafte Gutachten einen finanziellen Schaden zufügt. Irrt sich der Immobilienmakler etwa bezüglich wichtiger Zahlen, Daten oder Informationen, kann dies bei Interessenten schnell zu starken Fehlbewertungen der Immobilie führen. Werden hier Schadensersatzforderungen gestellt, können diese sehr hoch ausfallen. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt hierbei Schadensersatzforderungen und begleicht diese.

 

Für Immobilienmakler mit eigenen Büroräumen und Mitarbeitern sind auch Personen- und Sachschäden ein permanentes Risiko. Kommen Fremde innerhalb der Büroräume zu körperlichem Schaden oder wird das Eigentum eines Dritten durch den Makler oder seine Mitarbeiter beschädigt, ist der Immobilienmakler verantwortlich und muss hierfür aufkommen. Auch hier muss mit hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gerechnet werden. Derartige werden durch eine Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler abgedeckt.

Verfügt der Immobilienmakler über eigene oder gemietete Büroräume, muss er sich besondere Gedanken um den Schutz des Betriebsinhaltes machen. Kommen eigene, gemietete oder geleaste Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel zu Schaden, können Reparatur- und Wiederanschaffungskosten oftmals sehr hoch ausfallen. Je nach Schadensart kann dies zu Betriebseinschränkungen und sogar zur Betriebsunterbrechung führen. Um gegen solche Risiken abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Inhaltsversicherung.

Aufgrund der hohen Summen, um die es in der Immobilienbranche oftmals geht, sind Rechtsstreitigkeiten nicht selten. Kommt es zwischen Interessenten oder Besitzer und dem Immobilienmakler zu Rechtsstreitigkeiten, kann dies schnell teuer werden. Rechtsanwaltskosten, Prozesskosten, usw. häufen sich und werden für den Immobilienmakler schnell untragbar. Eine Gewerberechtsschutzversicherung für Immobilienmakler kommt für alle anfallenden Kosten bis zur maximalen Deckungssumme auf und begleicht diese.

Welche Versicherungen sichern Immobilienmakler im Schadensfall ab?

Um in seinem Beruf beste Leistungen erbringen zu können, ist es unter anderem sehr wichtig, dass der Immobilienmakler sich auf das wesentliche konzentrieren kann: das Vermitteln und Begutachten von Grundstücken, Wohnungen und Häusern. Damit finanzielle Schäden weder den Arbeitsablauf stören, noch die Existenz des Immobilienmaklers bedrohen können, ist ein umfassender Versicherungsschutz sehr wichtig.

 

1. Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Immobilienmakler

1. Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Versicherungen für jeden Selbstständigen und Freiberufler. Sie dient zur Absicherung aller, die in ihrem Beruf beratende, prüfende, begutachtende, beurkundende und ähnliche Tätigkeiten ausüben. Immobilienmaklern bisher nur dringend empfohlen, wird die Berufshaftpflichtversicherung nun jedoch zur Pflichtversicherung für alle Immobilienmakler, welche auch als Immobiliardarlehensvermittlertätig sind. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt sowohl berufsbedingte Vermögensschäden, als auch, wenn gewünscht Personen- und Sachschäden. Zudem bietet sie ebenfalls einen passiven Rechtsschutz, da sie Forderungen prüft und gegebenenfalls abwehrt – dies auch vor Gericht.

Welche Versicherungen sichern Immobilienmakler im Schadensfall ab?

2. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für Immobilienmakler

2a. Geschäftsinhaltsversicherung

Wird der Geschäftsinhalt beschädigt, schränkt dies den Betriebsablauf oftmals stark ein. Schäden an eigenen, gemieteten oder geleasten Räumlichkeiten und Gegenständen können große Kosten verursachen. Werden Räumlichkeiten oder Gegenstände beschädigt, müssen diese oftmals teuer repariert, bzw. ersetzt werden. Zusätzlich führen Schäden dieser Art nicht selten zu einer Betriebsunterbrechung, welche durch ausfallende Einnahmen und fortlaufende Kosten eine weitere finanzielle Last darstellen kann. Eine Geschäftsinhaltsversicherung in Kombination mit Betriebsunterbrechungsschutz übernimmt sowohl Schäden am Betriebsinhalt als auch den finanziellen Schaden durch eine Betriebsunterbrechung.

2b. Rechtsschutzversicherung

Kommt es für den Immobilienmakler im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit zu Rechtsstreitigkeiten mit Partnern, Mitarbeitern, Vermietern, usw., können bereits kleine Angelegenheiten hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Ohne die nötigen Rücklagen sind diese Kosten meist untragbar und können sogar existenzgefährdend für den Immobilienmakler sein. Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, lohnt sich der rechtzeitige Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung. Diese kommt für entstehende Gerichts- und Anwaltskosten auf und begleicht diese. Zudem bieten viele Versicherer eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung

Vermögensschäden

Beispiel:

Kunde erleidet finanziellen Nachteil aufgrund eines Beratungsfehlers

Personen- und Sachschäden

Beispiel:

Kunde stolpert im Maklerbüro über ungesichertes Kabel

Empfohlene Versicherung

Inhaltsschäden

Beispiel:

Büromöbel werden durch Leitungswasser beschädigt

Empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet jeder Immobilienmakler den für sich richtigen Tarif?

Stehen die Anforderungen an die verschiedenen Versicherungen fest, kann nun das passende Angebot herausgesucht werden. Diese Suche gestaltete sich bisher sehr mühsam und zeitintensiv. Mit dem online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de jedoch geht dies nun schnell, einfach und transparent. Alle relevanten Versicherer und Tarife können nun unkompliziert miteinander verglichen werden. So lässt sich der Tarif, welcher sämtliche individuellen Anforderungen zum besten Preis erfüllt, schnell finden und direkt online abschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Immobilienmakler?

Grundsätzlich können sich Immobilienmakler frei nach Präferenzen und Bedürfnissen für eines der vielen Angebote zu den jeweiligen Versicherungen entscheiden. Jedoch gibt es bei der Wahl des optimalen Tarifes einige Dinge zu beachten. Da viele Versicherer ihre Leistungen als Basistarife anbieten, müssen diese zunächst oft dem Beruf und den individuellen Bedürfnissen durch Erweiterungen und Zusatzleistungen angepasst werden. So ist etwa die Geschäftsinhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweiterbar.

Der nächste Schritt zum optimalen Versicherungsschutz ist es, die maximale Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung festzulegen. Die maximale Deckungssumme der jeweiligen Versicherungen richtet sich nach der Höhe des potenziellen Schadens. Für die Berufshaftpflichtversicherung wird Immobilienmaklern eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro empfohlen, da besonders Vermögensschäden oftmals immens hohe Kosten verursachen können. Zudem ist es für die Berufshaftpflichtversicherung wichtig, die zu versichernden Tätigkeiten genau im Vertrag festzuhalten, da einige Anbieter nur dann Schadensersatz leisten, wenn dieser vorher im Vertrag aufgenommen wurde. Um die richtige Deckungssumme für die Inhaltsversicherung festzulegen, wird empfohlen, den Wert des gesamten Betriebsinhaltes anzugeben.  So wird eine Unterversicherung vermieden, welche ansonsten zusätzliche Kosten mit sich bringen würde.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Immobilienmakler?

Beratungsfehler

Ein Makler vermittelt einem Ehepaar ein Haus, hat jedoch versäumt, sie über einen Baufehler in Kenntnis zu setzen. Nachdem der Baufehler bemerkt wird, stellen die Kunden hohe Schadensersatzforderungen an den Immobilienmakler. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft die Forderung zunächst auf ihre Gültigkeit. Da die Forderung berechtigt ist, wird der verursachte Vermögensschaden von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen und beglichen.

Leitungswasserrohrbruch im Maklerbüro

Ein Makler muss feststellen, dass es über das Wochenende einen Wasserschaden gegeben hat. Ein Leitungswasserrohr ist gebrochen und hat den Eingangsbereich des Büros durch das auslaufende Wasser beschädigt. Der Bruch muss repariert und die zerstörten Möbel ersetzt werden. Durch die Reparaturarbeiten kann das Büro über mehrere Tage hinweg keine Kunden empfangen. Die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz übernimmt den finanziellen Schaden.

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