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Versicherungen für Friseure

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Gewerbeversicherungen für Friseure

Ob färben, schneiden oder föhnen – Friseure sind stets darum bemüht, die Wünsche ihrer Kunden genauestens umzusetzen. Hierbei können jedoch auch dem erfahrensten Friseur Fehler unterlaufen. Eine misslungene Dauerwelle, eine Kopfhautverätzung oder ein Fehler beim permanent Make-up, die Möglichkeiten, einen Schaden zu verursachen sind vielfältig. Hinzu kommen solche Personen- und Sachschäden, welche nicht durch die betriebliche Tätigkeit eines Friseurs an sich, sondern anderweitig verursacht werden. Kommt ein Kunde oder das Eigentum eines Kunden zu Schaden, ist der Friseur hierfür verantwortlich. Hinzu kommt, dass ein Friseur nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitarbeiter haftet. Kleine Missgeschicke können hier bereits hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine Übersicht aller wichtigen Informationen zu Gewerbeversicherungen für Friseure. Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht zudem einen einfachen, schnellen und transparenten Vergleich aller Angebote.

Welche Risiken existieren für Friseure?

Die Risiken im Friseurbetrieb sind ebenso vielfältig wie der Beruf selbst. Das Risiko eines fachlichen Fehlers besteht sowohl für selbstständige als auch für angestellte Friseure. Zudem müssen selbstständige Friseure Personenschäden sowie Schäden an eigenen oder gemieteten Sachen und Räumlichkeiten absichern. Da sich Schadensersatzkosten schnell häufen und untragbar werden können, ist ein umfassender Versicherungsschutz für jeden selbstständigen Friseur unabdingbar.

Durch den täglichen Umgang mit Schere und Chemikalien kann es dazu kommen, dass Personen oder Gegenstände geschädigt werden. Verletzt der Friseur beispielsweise seinen Kunden aus Versehen mit der Schere oder kommt ein Dritter innerhalb der Salonräume auf andere Weise zu Schaden, muss der Friseur dafür haften und eventuelle Arztkosten übernehmen. Ein weiteres Risiko bietet das Eigentum des Kunden. Wird dieses durch den Friseur oder seine Mitarbeiter beschädigt oder wird es entwendet, haftet der Friseur ebenfalls. Vor diesen Risiken schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure.

Der eigene Salon wurde oft mit viel Liebe zum Detail und vor allem mit teurem Equipment eingerichtet. Wird die kostspielige Einrichtung, gelagerte Waren, Räumlichkeiten oder elektronische Geräte durch Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel oder durch Einbrecher beschädigt, sind Reparatur- und Wiederanschaffungskosten meist sehr hoch. Während der Renovierungsarbeiten kann es sogar dazu kommen, dass der Salon temporär geschlossen werden muss. Fortlaufende Kosten und Gewinneinbußen kommen in solch einem Fall zum Schaden hinzu. Derartige Schäden werden von einer umfassenden Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.

Haarfärbemittel und ähnliche Substanzen können nicht nur das Inventar schädigen, sondern auch zu erheblichen Umweltschäden führen. Geraten die schädlichen Chemikalien beispielsweise ins Grundwasser, führt dies zu einer schädlichen Verunreinigung. Solche und ähnliche Umwelteinwirkungen müssen oftmals kostspielig durch aufwändige Reinigungsarbeiten professionell behoben werden. Die Kosten hierfür übernimmt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einbegriffener Umwelt-Basis-Deckung

Im Dienstleistungsgewerbe kann es auch vorkommen, dass der Kunde mit der gebotenen Leistung mal nicht zufrieden ist. Üblicherweise lassen sich derartige Unstimmigkeiten mit geringem Aufwand klären. Nicht selten kommt es jedoch auch vor, dass ein Kunde den gerichtlichen Weg einschlägt. Auch mit Zulieferern, Vermietern oder Konkurrenten kann es im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zum Rechtsstreit kommen. Die Kosten hierfür können sich hierbei schnell häufen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt hierbei Anwalts- und Prozesskosten.

Welche Versicherungen benötigt ein Friseur?

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für Friseure

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Durch den ausgeprägten Kundenkontakt kann es für Friseure mit eigenen oder gemieteten betrieblichen Räumlichkeiten häufiger zu Personen- oder Sachschäden kommen als in vielen anderen Berufen. Daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein unerlässlicher Schutz für den Friseur. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Friseure vor Schadensansprüchen bei Personen- und Sachschäden an Dritten ab. Da durch den Umgang mit Chemikalien auch die Umwelt Schaden nehmen könnte, übernimmt eine zusätzliche Umwelt-Basis-Deckung die teuren und aufwändigen Reinigungsarbeiten.

1b. Geschäftsinhaltsversicherung

Ein weiterer wichtiger Versicherungsschutz für Friseure mit eigenen oder gemieteten Räumlichkeiten ist die Geschäftsinhaltsversicherung. Elektronik, gelagerte Waren und Einrichtung werden meist teuer angeschafft. Kommen diese durch Brand, Sturm oder Hagel, Wasserrohrbruch oder Einbrecher zu Schaden, sind die Kosten für Reparatur und Neuanschaffung oft hoch. Sollte es aufgrund des Schadens zu einer zeitweiligen Schließung des Betriebes kommen, steigt die finanzielle Belastung durch ausfallende Einnahmen und fortlaufende Kosten. Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz kommt im Schadensfall für derartige Kosten auf und begleicht diese.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Friseure

2a. Elektronikversicherung

Nutzt der Friseur in seinem Betrieb hochwertige, teure Elektronik, lohnt es sich, diese abzusichern. Geht ein Gerät zum Beispiel durch Fehlnutzung zu Bruch, ist die Reparatur bzw. Neuanschaffung oftmals sehr teuer. Sind die Geräte nicht versichert, kann dies für den Friseur nicht nur eine Betriebseinschränkung bedeuten, sondern auch schnell zum finanziellen Bedrängnis werden. Eine Elektronikversicherung deckt hierbei die Kosten der Reparatur bzw. Neuanschaffung.

2b. Firmenrechtsschutzversicherung

Reger Kundenkontakt kann schnell zu Auseinandersetzungen führen – auch vor Gericht. Derartige gerichtliche Angelegenheiten mit Kunden, Zulieferern oder anderen Personen werden aufgrund von Anwalts- und Prozesskosten schnell zur finanziellen Belastung. Um hiervor finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

Dringend empfohlene Versicherung

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Kundin muss aufgrund einer allergischen Reaktion ins Krankenhaus

Dringend empfohlene Versicherung

Inhaltsschäden

Beispiel:

Leitungswasser zerstört Mobiliar

Empfohlene Versicherung

Elektronikschäden

Beispiel:

Defekte Maschine durch Fehlbediehnung

Empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet jeder Friseur den für sich richtigen Tarif?

Damit jeder Friseur den für sich passenden Tarif findet, bietet Gewerbeversicherung.de die optimale Vergleichsmöglichkeit. Mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner lassen sich alle relevanten Versicherer und Tarife vergleichen, um so das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln – einfach, schnell und Transparent.

Welche tariflichen Optionen für Friseure gibt es?

Bei der Auswahl der benötigten Versicherungen müssen zunächst einige Dinge beachtet werden, damit jeder Friseur den für sich optimalen Tarif findet.  Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Friseur eine der wichtigsten Versicherungen, denn sie schützt ihn vor Haftungsansprüchen Dritter. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Die wichtigsten sind das individuelle Risiko, Schäden an Dritten zu verursachen, der Umsatz des Salons, die Betriebsgröße, die Selbstbeteiligung und selbstverständlich die Höhe der Deckungssumme. Bei der Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Bietet der Friseur zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel permanent Make-up oder Wimpernverlängerungen an, müssen diese im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Um den finanziellen Schutz in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können, sollte die Deckungssumme bei mindestens drei Millionen Euro liegen. Die für Friseure wichtige Umweltversicherung ist als Basis-Versicherungsschutz zur Betriebshaftpflichtversicherung hinzubuchbar. Für die Geschäftsinhaltsversicherung ist es zusätzlich wichtig, den Wert des gesamten Betriebsinhaltes auszumachen, um so die Höhe der benötigten Deckungssumme festlegen zu können. Zusätzlich lässt sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung oftmals günstiger in Verbindung mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abschließen.

Schadensbeispiele für Friseure

Auszubildender verursacht Schaden

Eine Kundin möchte sich von ihrem Friseur die Haare aufhellen lassen. Dieser weist seinen Auszubildenden an, die Blondierung vorzubereiten. Aufgrund mangelnder Erfahrung gibt der Auszubildende jedoch zu viel Wasserstoffperoxid in die Mischung. Nach dem Auftragen der Blondierung kommt es bei der Kundin zu Verätzungen an der Kopfhaut. Die Kundin fordert sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld von dem Friseur. Da dieser für seinen Auszubildenden haftet, kommt seine Betriebshaftpflichtversicherung für die besagten Forderungen auf.

Einbruchdiebstahl im Friseursalon

Bei einem Einbruch in einen Friseursalon wurde nicht nur die Tür eingeschlagen und die Einrichtung zertrümmert, sondern auch Equipment im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen. Es folgen Reparaturarbeiten und die Wiederanschaffung der entwendeten Gegenstände. Während der Reparaturarbeiten muss der Betrieb geschlossen werden. Dies führt aufgrund des ausfallenden Gewinns und der fortlaufenden Kosten zu weiteren Einbußen. Die Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlichem Betriebsunterbrechungsschutz kommt für den entstandenen Schaden auf.

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