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Versicherungen für Gebäudereinigungsbetriebe

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Gewerbeversicherungen für Gebäudereinigungsbetriebe

Die Hauptaufgabe eines Gebäudereinigers ist es, die ihm anvertrauten Gebäude – und somit das Eigentum Dritter – zu säubern. Dabei reichen die Tätigkeiten des Gebäudereinigers vom Wischen der Böden bis hin zur Außenreinigung der Fenster. Passiert dem Gebäudereinigungsbetrieb bei seiner Arbeit eine Unachtsamkeit kann dies schnell zu einem Schaden an Personen oder dem Eigentum führen. Ist in diesem Fall kein ausreichender Versicherungsschutz gegeben, muss der Gebäudereiniger selbst für die verursachten Kosten aufkommen. Im schlimmsten Fall kann dies die betriebliche Existenz des Unternehmers gefährden. Um auch im Schadensfall abgesichert zu sein, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz, der neben Personen- und Sachschäden auch eventuelle Cyber- und Rechtsschäden abdeckt, ein absolutes Muss.

 

Im Folgenden gewährt Gewerbeversicherung.de einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Gebäudereinigungsbetriebe. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de lassen sich zudem alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent vergleichen.

Welche Risiken existieren für Gebäudereinigungsbetriebe?

Das Risikoportfolio für Gebäudereinigungsbetriebe ist groß und vielfältig. Da Gebäudereiniger primär mit dem Eigentum ihrer Kunden arbeiten, stellen Sachschäden das offensichtlichste Risiko dar. Aber auch Personen-, Inhalts-, Rechts- sowie Cyberschäden sollte der Unternehmer nicht unterschätzen.

Ist der Gebäudereiniger oder einer seiner Angestellten verantwortlich für einen Schaden an einem Dritten oder aber dessen Eigentum, spricht man von einem so genannten Personen- bzw. Sachschaden. Da sich Gebäudereinigungsbetriebe täglich um das Eigentum Fremder kümmern, ist das Schadensrisiko für sie besonders hoch. Aber auch ein Personenschaden ist schnell verursacht. Ist der Unternehmer nicht versichert und es kommt zu einem Schaden, ist er gesetzlich dazu verpflichtet selbst für den Schaden aufzukommen. Bei Personen- und Sachschäden liegt die Schadenssumme oftmals in Millionenhöhe und bedroht so schnell die Existenz eines Gebäudereinigers. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die anfallenden Kosten auf.

Bei Eigenschäden handelt es sich um Schäden am Betriebseigentum des Gebäudereinigungsbetriebs. Führen Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser zu einem Schaden an Lagerbeständen, Mobiliar oder anderem Firmeneigentum, ist eine schnelle Reparatur oder ein Ersatz oftmals grundlegend. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist im schlimmsten Fall eine temporäre Schließung die Folge. Eine Inhaltsversicherung sichert den Gebäudereinigungsbetrieb gegen Kosten infolge von Schäden am Unternehmenseigentum ab. Um sich zusätzlich gegen temporäre Betriebsschließungen abzusichern, sollte ebenfalls eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

Zu einem Rechtsstreit kommt es meist schneller als erwartet. Oftmals entwickeln sich zunächst scheinbar kleine Unstimmigkeiten mit Auftraggebern, Vermietern oder Lieferanten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Muss ein solcher Streit vor Gericht geklärt werden, hat der Gebäudereiniger in der Regel mit hohen Anwalts- sowie Prozesskosten zu rechnen. Damit diese Kosten nicht die Überhand gewinnen, übernimmt ein Firmenrechtsschutz die Kosten eines Rechtsstreits.

Greifen Hacker, Viren oder andere Schadsoftware unberechtigt auf das Computersystem des Gebäudereinigers zu und beeinträchtigen dieses, handelt es sich um einen Cyberschaden. Wenn das Unternehmen Kreditkartenzahlungen akzeptiert, aber auch wenn der Gebäudereiniger sensible Daten auf einem Computer speichert, sind Cyberschäden besonders wahrscheinlich. Eine Cyberversicherung begleicht Kosten infolge von Cyberkriminalität.

Welche Versicherungen benötigt ein Gebäudereinigungsbetrieb?

Um den Gebäudereinigungsbetrieb keinem finanziellen Risiko auszusetzen, sollte der Betrieb stets durch auf das individuelle Risiko angepasste Versicherungen abgesichert werden. Gebäudereinigungsbetrieben empfiehlt es sich grundsätzlich folgende Versicherungen abzuschließen:

1. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt als grundlegender Schutz für jedes Unternehmen. Verursacht der Gebäudereiniger einen Personen- oder Sachschaden kommt die Betriebshaftpflicht zum Einsatz. Sie begleicht daraus resultierende Behandlungskosten und Schadensersatzforderungen, aber auch unechte Vermögensschäden. Von einem unechten Vermögensschaden spricht man immer dann, wenn die Forderung als Folge eines Personen- bzw. Sachschadens hervorgeht.

2. Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist eine finanzielle Absicherung des Betriebseigentums. Führen Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser zu an einem Schaden am Inventar des Gebäudereinigungsbetriebs, kommt die Geschäftsinhaltsversicherung für die Reparatur oder den Ersatz auf. Eine zusätzlich abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung  kommt für anfallende Kosten während einer temporären Betriebsschließung auf.

3. Firmenrechtsschutz

Fast jeder Rechtsstreit ist mit hohen Kosten verbunden. Eskaliert eine vermeintlich kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Kunden oder dem Vermieter zu einem Rechtsstreit, sind Prozess- und Anwaltskosten unvermeidlich. Die Firmenrechtsschutzversicherung begleicht derartige Kosten.

4. Cyberversicherung

Jeder Gebäudereinigungsbetrieb, der sensible Daten auf dem Computer verwaltet oder Kreditkartenzahlungen anbietet, sollte eine Cyberversicherung abschließen. Verursachen Viren, Hackerangriffe oder andere Schadsoftware einen Schaden, kommt die Cyberversicherung für sämtliche Kosten auf.

Wie findet ein Gebäudereinigungsbetrieb den für sich besten Tarif?

Um einen leistungsstarken und dennoch günstigen Versicherungsschutz zu finden, sollte der Gebäudereiniger bei der Versicherungssuche auf den kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de setzen. Hier muss der Unternehmer lediglich einen kurzen, branchenspezifischen online Fragebogen ausfüllen und erhält direkt eine Übersicht aller relevanten Tarife und Versicherer. Auf Wunsch können die angezeigten Ergebnisse nach Eckdaten wie Versicherungssumme, Laufzeit und Selbstbehalt gefiltert und sortiert werden.  Der Gebäudereiniger hat zudem die Möglichkeit zu drei der in Frage kommenden Angebote detailliert zu vergleichen. Anschließend lässt sich der vom Unternehmer gewünschte Tarif schnell und direkt online abschließen.

Schadensbeispiele für Gebäudereinigungsbetriebe

Mann rutscht auf nassem Flur aus

Früh am Morgen wischt der Gebäudereiniger den Flur des von ihm betreuten Gebäudes nass auf. Nachdem er die komplette Fläche gereinigt hat, vergisst er jedoch das Hinweisschild aufzustellen. Ein den Flur entlang kommender Mann bemerkt die Nässe nicht und rutscht aus. Die Folge: Ein gebrochener Arm. Der Gebäudereinigungsbetrieb muss die Kosten für der Behandlung sowie die Schadensersatzforderungen aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung begleicht alle Forderungen.

Hacker stiehlt Kreditkarteninformationen

Als moderner Gebäudereinigungsbetrieb bietet das Unternehmen seinen Kunden die Möglichkeit nicht nur bar, sondern auch mit Kreditkarte zu bezahlen. Die dabei verwendeten sensiblen Informationen werden digital auf dem Computer gespeichert. Bei einem Hackerangriff werden diese Daten gestohlen. Der Gebäudereiniger muss neben den Schadensersatzforderungen seiner Kunden auch für zukünftige Präventionsmaßnahmen zahlen. Die Cyberversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten.

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