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Versicherungen für Zahnärzte

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Gewerbeversicherungen für Zahnärzte

Zahnmediziner tragen große Verantwortung in ihrem Beruf. Der Patient legt sein Wohlergehen in die Hände des Zahnarztes und erwartet selbstverständlich eine einwandfreie Behandlung seiner Beschwerden und Anliegen. Trotz größter Mühe seitens des Zahnarztes kann es jedoch manchmal zu Fehlern kommen. Eine Fehldiagnose oder eine falsche Behandlung zum Beispiel können beim Patienten große Beschwerden verursachen. Solche Fälle führen schnell zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Damit diese nicht das finanzielle Ende für den Zahnarzt bedeuten, wird ein nahtloser Versicherungsschutz benötigt. Zusätzlich müssen Zahnärzte, die eine eigene Praxis betreiben, sich Gedanken zu anderweitigen Risiken, wie zum Beispiel Personen- und Sachschäden machen.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine Übersicht aller wissenswerten Informationen zum Thema gewerbliche Versicherungen und tarifliche Optionen für den Zahnarzt. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de lassen sich alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent miteinander vergleichen.

Risiken als Zahnarzt

Der Beruf des Zahnarztes bringt mehrere Risiken mit sich. Zum einen behandlungsbezogene Schäden und anderweitige Personen- und Sachschäden, zum anderen Vermögens- und Eigenschäden. Während erstere jeden ausübenden Zahnarzt berühren, betreffen letztere besonders Zahnärzte mit eigenen Praxisräumen. Aufgrund des hohen Berufsrisikos ist die Versicherung berufsbezogener Risiken vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch das Risiko des Vermögensschadens muss versichert werden. Da anderweitige Personen- und Sachschäden sehr teuer werden können, sollten sich Zahnärzte mit eigenen Praxisräumen und Mitarbeitern auch gegen solche Risiken absichern. Weitere Schadensrisiken im Beruf des Zahnarztes sind Schäden an teuren elektrischen Geräten und Rechtsstreitigkeiten, welche für einen umfassenden Versicherungsschutz zusätzlich abgesichert werden müssen.

Die primäre Risiken im Beruf des Zahnarztes sind behandlungs- und therapiebezogenen Schäden. Entscheidet sich der Zahnarzt für die falsche Behandlungsmethode oder stellt ein falsches Rezept aus, kann dies teure Folgen haben. Bei solchen Fehlern kommt es oftmals zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Da der Arzt hierfür haften muss, kann dies schnell existenzgefährdend werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung schützt den Zahnarzt vor solchen finanziellen Risiken.

Eine weitere Versicherung, welche Zahnärzten vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, ist die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung. Entsteht einem Patienten auf Verschulden des Zahnarztes ein finanzieller Schaden durch Arbeitsausfall oder entgeht ihm ein finanzieller Vorteil, ist dies ein reiner Vermögensschaden. Da es hierbei zu hohen Regresskosten kommen kann und der Zahnarzt in unbegrenzter Höhe haftet, ist eine Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung zwingend notwendig.

Unterhält ein Zahnarzt eigene Praxisräume und beschäftigt Mitarbeiter, müssen nicht nur behandlungsbezogene, sondern auch solche Schäden versichert werden, welche auf den alltäglichen Praxisbetrieb zurückzuführen sind.  Entsteht Mitarbeitern oder Patienten innerhalb der Praxisräume ein Schaden, ist hierfür der Zahnarzt verantwortlich. Auch das teure Praxisinventar stellt ein Schadensrisiko dar. Wird es beschädigt oder geht zu Bruch, können Reparatur- und Wiederanschaffungskosten oftmals sehr hoch sein. Solche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.

Betreibt der Zahnarzt eine eigene Praxis, ist der Schutz des teuren Praxisinventars ein wichtiges Thema. Wird es durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt, sind die Kosten für Reparatur und Ersatz oft sehr hoch und schwer tragbar. Führt solch ein Schaden zum Betriebsausfall, nimmt die finanzielle Belastung durch fortlaufende Kosten und ausfallende Einnahmen weiter zu. Reparatur- und Betriebsunterbrechungskosten deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung mit zusätzlicher Betriebsunterbrechungsversicherung.

Welche Versicherungen sichern Zahnärzte im Schadensfall ab?

Zahnärzte müssen bei der Wahl des benötigten Versicherungsschutzes einiges beachten. Grundsätzlich lassen sich die relevanten Versicherungen in gesetzlich vorgeschriebene und dringend empfohlene Versicherungen einteilen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen schützen den Zahnarzt vor dem hohen Berufsrisiko. Die dringend empfohlenen Versicherungen hingegen sorgen dafür, dass der Zahnarzt sich ganzheitlich und vor allem unbesorgt auf seine Tätigkeit konzentrieren kann.

 

1. Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Zahnärzte

1a. Berufshaftpflichtversicherung

Für jeden Selbstständigen und Freiberufler, welcher in seinem Beruf unter anderem eine beratende, behandelnde, oder planende Funktion erfüllt, ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz ist Zahnärzten das Ausüben ihrer beruflichen Tätigkeit nicht gestattet. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden ab. Unechte Vermögensschäden sind solche, welche direkt aus Personen- und Sachschäden hervorgehen. Zusätzlich fungiert sie als passiver Rechtsschutz, da sie Schadensersatzforderungen prüft und gegebenenfalls auch gerichtlich abwehrt. Zweitpraxen, Seminare und Dozententätigkeiten können hier ergänzend mitversichert werden.

1b. Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung

Auch gesetzlich vorausgesetzt, ist die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Zahnarzt. Sie schützt diese vor den finanziellen Folgen eines echten Vermögensschadens. Entsteht dem Patienten zum Beispiel aufgrund von Fehlberatung durch den Arzt ein finanzieller Schaden, spricht man von einem echten Vermögensschaden. Da diese oft zu hohen Schadensersatzforderungen führen, ist eine Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung notwendig. Sie enthält zudem einen passiven Rechtsschutz, welcher Ferderungen prüft und diese, wenn notwendig, abwehrt.

2. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für Zahnärzte

2a. Geschäftsinhaltsversicherung

Ebenfalls essentiell für den optimalen Versicherungsschutz für Zahnärzte ist die Inhaltsversicherung. Betreibt der Zahnarzt eine eigene Praxis, müssen Schäden an eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögensgegenständen dringend versichert werden. Werden Inventar oder Räumlichkeiten durch unberechenbare Risiken wie Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt, ist dies nicht nur teuer, sondern kann auch eine Betriebsunterbrechung bedeuten. Es entstehen in solch einem Fall durch ausfallende Einnahmen und fortlaufende Ausgaben weitere Kosten, die schnell untragbar werden können. Um finanziell geschützt zu sein, wird Zahnärzten empfohlen, eine Inhaltsversicherung mit zusätzlichem Betriebsunterbrechungsschutz abzuschließen.

2b. Elektronik- und Rechtsschutzversicherung

Beschädigte, teure Behandlungs- und Arbeitsgeräte verursachen nicht nur hohe Reparatur- und Ersatzkosten, sondern bedeuten oft auch eine Einschränkung im Betriebsablauf. Um vor solchen Risiken finanziell abgesichert zu sein, kann eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Kommt es mit Patienten, Zulieferern oder anderen Personen zu Rechtsstreitigkeiten, können hohe Anwalts- und Prozesskosten anfallen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Prozesskosten bis zur maximalen Deckungssumme.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Patient stolpert in der Praxis und verletzt sich

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Vermögensschäden

Beispiel:

Behandlung führt zu Verdienstausfall beim Patienten

Dringend empfohlene Versicherungen

Eigenschäden Basis

Beispiel:

Beschädigte Praxismöbel

Dringend empfohlene Versicherungen

Eigenschäden erweitert

Beispiel:

Beschädigtes, sehr teures Behandlungsgerät

Dringend empfohlene Versicherungen

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Patient

Wie findet jeder Zahnarzt den für sich richtigen Tarif?

Um aus der Fülle der verschiedenen Versicherungsangebote den richtigen Tarif auszuwählen, welcher nicht nur alle individuellen Bedürfnisse des Zahnarztes erfüllt, sondern auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist, mussten die verschiedenen Angebote bisher mühsam miteinander verglichen werden. Gewerbeversicherung.de bietet jetzt die Möglichkeit, sich hierbei sowohl große Mühen als auch kostbare Zeit zu sparen. Mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de lassen sich alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent miteinander vergleichen. So lassen sich unkompliziert und zeitsparend die besten Angebote für die benötigten Gewerbeversicherungen finden.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Zahnärzte?

Zahnärzte können aus dem großen Angebot der unterschiedlichen Versicherer und Tarife frei auswählen, welcher die individuellen Bedürfnisse und Präferenzen am besten erfüllt. Einige Versicherer bieten bereits extra auf Zahnärzte, Kieferorthopäden sowie Kiefer-, Mund- und Gesichtschirurgen zugeschnittene Tarife an. Die relevanten Versicherungen werden meist als Basistarif, erweiterbar durch Zusatzleistungen angeboten. So lässt sich zum Beispiel die Geschäftsinhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern.

Stehen die Leistungsanforderungen an die jeweiligen Versicherungen fest, müssen die maximale Deckungssumme sowie die Höhe der Selbstbeteiligung festgelegt werden. Die maximale Deckungssumme richtet sich nach dem Wert der zu versichernden Gegenstände oder Risiken. Zahnärzten wird bei der Betriebshaftpflicht- und der Inhaltsversicherung eine Mindestdeckung von jeweils drei, besser fünf Millionen Euro empfohlen um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei der Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Bei der Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung ist Zahnärzten eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro gesetzlich vorgegeben.

Ein weiterer Punkt, der bei der Tarifwahl berücksichtigt werden muss: Nur Leistungen und Behandlungen, welche in den jeweiligen Tätigkeitsbereich des Zahnarztes/Orthopäden/Chirurgen fallen, sind standardmäßig Versichert. Möchte der Arzt ergänzende Leistungen anbieten, müssen diese gesondert im Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Zahnärzte?

Patient reagiert allergisch auf Betäubungsmittel

Ein Patient sucht aufgrund starker Zahnschmerzen, verursacht durch eine Entzündung, einen Zahnarzt auf. Dieser beginnt die Behandlung und betäubt den Patienten, ohne ihn vorher nach möglichen Allergien zu fragen. Der Patient reagiert stark allergisch auf das Betäubungsmittel und muss nicht nur zusätzlich behandelt werden, sondern kann auch seiner Arbeit mehrere Tage nicht nachgehen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie für die Behandlungskosten auf.

Zahnarzthilfe verlegt Eigentum einer Patientin

Eine Patientin, welche die Praxis zur Untersuchung aufsucht, muss geröntgt werden. Da sich hierfür kein Metall im Kopf- und Schulterbereich befinden darf, legt sie ihre teuren Ohrringe ab und gibt sie in die Obhut der Zahnarzthilfe. Die Zahnarzthilfe legt die Ohrringe der Patientin achtlos auf den Rezeptionstisch. Dort werden sie entwendet. Eine Geschäftsinhaltsversicherung, über welche auch die Zahnarzthilfe versichert ist, kommt für den entstandenen Schaden auf.

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