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Versicherungen für Imbisse

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Gewerbeversicherungen für Imbisse

Imbissbetreiber sind stets darum bemüht, ihren Kunden leckeres Essen zu bieten. Doch der Betriebsalltag eines Imbissbetreibers birgt einige Schadensrisiken. Häufiger Kundenkontakt und der Umgang mit Lebensmitteln kann schnell zu Personenschäden führen. Auch Sach- und Eigenschäden lassen sich nie vollständig ausschließen. Da der Imbissbetreiber uneingeschränkt für Personen- und Sachschäden haften muss, ist ein umfassender Schutz durch die benötigten Versicherungen unumgänglich.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de einen Überblick aller relevanten Informationen rund um einen umfangreichen Versicherungsschutz für Imbissbetreiber. Der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de ermöglicht einen detaillierten und komfortablen Vergleich aller in Frage kommenden Versicherer und Tarife.

Welche Schadensrisiken bestehen für Imbisse?

Besonders durch den starken Kundenkontakt können schnell Haftungs- und Eigenschäden auftreten. Um adäquat gegen finanzielle Folgen abgesichert zu sein, wird ein umfassender Versicherungsschutz benötigt. Folgende Versicherungen werden Imbissen dringend empfohlen:

1. Personen- oder Sachschäden

Tätigkeitsbedingt ist das Risiko eines Personen- oder Sachschadens für Imbissbetreiber besonders hoch. Durch den täglichen Kontakt zu Kunden kann es besonders schnell zu einem Schaden an einer fremden Person kommen. Kleine Unachtsamkeiten im Umgang mit Lebensmitteln oder Unverträglichkeiten der Kunden können folgenreiche Schäden nach sich ziehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Folge von Personen- und Sachschäden.

2. Eigenschäden

Wie jeder selbstständige Unternehmer weiß, können Schäden am eigenen Besitz finanziell folgenreich für den Betrieb sein. Ein Imbiss ist nicht nur auf seine Räumlichkeiten angewiesen, sondern auch auf sein Inventar und die Einrichtung. Wird das Eigentum durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl beschädigt, kommt es oftmals nicht nur zu hohen Ersatz- und Reparaturkosten, sondern auch zu Betriebsbeeinträchtigungen. Eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz deckt derartige Risiken ab.

3. Rechtsschäden

Gerichtsverfahren sind nicht nur nervenaufreibend, sondern meist auch mit hohen Kosten verbunden. Manchmal ist es unvermeidbar, eine Streitigkeit mit Lieferanten, Vermieter oder Kunden vor Gericht ausfechten zu müssen. Kommt es zu einem Prozess, müssen oft hohe Anwalts- und Verfahrenskosten getragen werden. Damit diese nicht zu finanziellen Schwierigkeiten führen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung alle Unkosten.

Welche Versicherungen benötigt ein Imbiss?

Haftungs- und Eigenschäden bedrohen jedes Unternehmen. Das Schadensrisiko für einen Imbiss ist durch den regelmäßigen Umgang mit Personen und Lebensmitteln besonders ausgeprägt. Damit diese Risiken nicht die Existenz des Imbissbetreibers gefährden, werden folgende Versicherungen benötigt.

 

1. Dringend empfohlener Schutz für Imbisse

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung bedrohen Sach- und Personenschäden die Existenz des Imbisses. Besonders Schäden an Personen ziehen hohe Kosten nach sich. Der Imbissbetreiber muss in einem solchen Fall nicht nur für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufkommen, sondern ist auch verpflichtet die medizinischen Folgekosten zu tragen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt derartige Kosten.

1b. Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung ist ein obligatorischer Schutz für jeden selbstständigen Imbissbetreiber. Verursachen Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel, Sturm oder Feuer einen Schaden am Betriebseigentum, sind die Kosten für Reparatur und Ersatz oft sehr hoch. Eine Inhaltsversicherung deckt derartige Schäden. Kommt es zudem zu einer temporären Schließung, können diese durch einen zusätzlichen Betriebsunterbrechungsschutz abgesichert werden.

2. Empfohlener Schutz für Imbisse

2. Rechtschutzversicherung

Damit ein Rechtsstreit nicht zu einem finanziellen Problem für den Imbiss wird, ist eine Rechtsschutzversicherung dringend notwendig. Sie übernimmt Anwaltskosten und gegebenenfalls auch Verfahrenskosten, Zeugengelder und Gutachterkosten. Zudem bieten viele Versicherer einen kostenlosen Mediationsservice zur außergerichtlichen Einigung der involvierten Parteien.

Dringend empfohlene Versicherungen

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Gast rutscht auf frisch gewischtem Fußboden aus und verletzt sich

Vermögensfolgeschäden

Beispiel:

Kunde rutscht im Imbiss aus und wird temporär arbeitsunfähig

Dringend empfohlene Versicherungen

Inhaltsschäden

Beispiel:

Zerstörte Vorräte durch Leitungswasserschaden

Empfohlene Versicherungen

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet ein Imbiss den passendsten Tarif für sich?

Hat der Imbissbetreiber sich für die notwendigen Versicherungsprodukte und -leistungen entschieden, lohnt es sich, alle in Frage kommenden Tarife und Versicherer detailliert zu vergleichen, um so das individuell vorteilhafteste Angebot finden zu können. Mit dem kostenlosen online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de können alle relevanten Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent miteinander verglichen werden. Dies erspart dem Unternehmer den langwierigen und komplizierten Prozess einer Versicherungssuche. Zudem können die gewünschten Versicherungen direkt online abgeschlossen werden.

Welche tariflichen Optionen gibt es?

Für Imbissbetreiber gibt es eine große Auswahl an Versicherern und Tarifen. Dabei bieten einige der Versicherer speziell auf Imbisse zugeschnittene Tarife an, welche oft mehrere benötigte Leistungen in einem Produkt vereinen. So kann die Betriebsunterbrechungsversicherung beispielsweise als eine Erweiterung der Inhaltsversicherung gewählt werden.

Vor Vertragsabschluss ist es jedoch wichtig, den Selbstbehalt und die benötigte Deckungssumme festzulegen. Grundsätzlich sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung immer nach dem individuellen Risiko eines Betriebes, Schaden zu verursachen, ausgewählt werden. In der Regel wird hier ein Deckungsbeitrag von mindestens drei Millionen Euro empfohlen. Die Deckungssumme der Inhaltsversicherung sollte hingegen dem Neuwert des versicherten Betriebsinhaltes entsprechen. Bei einem erhöhten Schadensrisiko sollte der Beitrag jedoch dementsprechend angepasst werden.

Die Selbstbeteiligung kann ganz nach Ermessen des Imbissbetreibers festgelegt werden. Dabei gilt es zu bedenken, dass eine hohe Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie senken kann. Dennoch sollte die Selbstbeteiligung nicht den Betrag übersteigen, den der Unternehmer im Schadensfall zu zahlen fähig ist.

Wird der Imbiss nur saisonal betrieben, gewähren viele Versicherer Rabatte auf die Versicherungsprämie.

Schadensbeispiele

Gast erleidet allergischen Anfall

Ein gegen Nüsse allergischer Kunde fragt den Imbissbetreiber explizit, ob das gewünschte Gericht Nüsse enthält. Der Imbissbetreiber verneint dies und vergisst dabei, dass für die Soße Nüsse verwendet werden. Nach Verzehr der Speise reagiert der Kunde stark allergisch und muss ärztlich behandelt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung und fälliges Schmerzensgeld.

Defekte Fritteuse fängt Feuer

Aufgrund eines unerkannten Defektes an der Fritteuse fängt diese während der Nutzung Feuer. Zwar können alle Gäste unversehrt den Imbiss verlassen, jedoch erleiden die Räumlichkeiten und das Inventar großen Schaden. Die Räumlichkeiten müssen komplett saniert und Möbel sowie gelagerte Lebensmittel ersetzt werden. Eine Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten der Widerinstandsetzung.

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