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Versicherungen für Heilpraktiker

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Gewerbeversicherungen für Heilpraktiker

Heilpraktiker stehen ihren Patienten stets mit Rat und Tat zur Seite. Heilpraktiker therapieren körperliche und seelische Leiden ihrer Patienten. Im Hinblick auf dieses Aufgabenfeld können dem Heilpraktiker oder seinen Mitarbeitern natürlich auch bei größter Sorgfalt Fehler unterlaufen, welche schnell fatale Schäden verursachen können. Auf Grund dieser Natur des Berufes können Heilpraktiker Ihre Arbeit ohne einen auf Ihre Tätigkeitsbereiche abgestimmten Versicherungsschutz kaum ausüben. Denn beispielsweise nur eine falsch ausgeführte Therapiemethode kann ohne den richtigen Versicherungsschutz schnell hohe Kosten verursachen. Um sich hiervor und den möglichen Folgen zu schützen, brauchen Heilpraktiker einen umfangreichen Versicherungsschutz. Dieser sollte nicht nur die jeweiligen Therapiearten und Tätigkeitsfelder, sondern auch anderweitige Risiken, etwa Personen- und Sachschäden und auch eventuelle Rechtsangelegenheiten abdecken.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht aller relevanten Versicherungen und zeigt auf, welche Versicherungen für Heilpraktiker von besonderer Bedeutung sind. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de lassen sich zusätzlich alle wichtigen Versicherer und Tarife transparent, schnell und unkompliziert vergleichen.

Risiken als Heilpraktiker

Die Arbeit eines Heilpraktikers beinhaltet sowie behandlungs- und therapiebezogene Risiken, als auch Risiken für Personen- oder Sachschäden. Die erste Art von Risiken ist dabei spezifisch dem Aufgabenspektrum des Heilpraktikers geschuldet. Personen- und Sachschäden hingegen betreffen jeden selbstständigen Gewerbetreibenden mit eigenen Mitarbeitern und Räumlichkeiten.

1. Behandlungs- und therapiebezogene Schäden

Im Beruf des Heilpraktikers bestehen hauptsächlich behandlungs- und therapiebezogene Risiken. Eine Entscheidung für die falsche Therapie, eine unzureichende Aufklärung des Patienten über eine Prozedur oder ein misslungener Eingriff können schnell zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen. Um diese im Berufsbild inhärenten Risiken zu kontrollieren, hilft die Berufshaftpflichtversicherung.

2. Personen- oder Sachschäden

Neben den berufsverbundenen Risiken gilt es ebenfalls solche Schäden zu versichern, die der tägliche Praxisbetrieb mit sich bringen kann. Denn neben den Patienten gilt es auch weitere Risiken abzusichern: Kommt ein Patient oder Mitarbeiter in den Praxisräumen zu Schaden, ist ebenfalls der Heilpraktiker verantwortlich.  Ein weiterer finanzieller Risikofaktor ist das oftmals teure Praxisinventar. Geht es zu Bruch, kostet das meist viel Geld. Um sich vor diesen und ähnlichen Risiken zu schützen, ist ein umfangreicher Versicherungsschutz unumgänglich. Um als Heilpraktiker mit Praxis gegen derartige Schäden geschützt zu sein, lässt sich eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erweitern.

3. Eigenschäden

Als Betreiber einer eigenen Praxis muss der Heilpraktiker auch über den Schutz seines Praxisinventars nachdenken. Ergibt sich z.B. ein Schaden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, so können schnell enorme Schäden an der Praxis entstehen. Darüber hinaus kann der Sachschaden auch dazu führen, dass die Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, woraus ein Vermögensschaden für den Heilpraktiker entsteht. Eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsversicherung deckt sowohl die Reparatur der Praxis als auch die entgangenen Einnahmen durch die Schließung der Praxis ab und schützt den Heilpraktiker vor finanziellen Belastungen durch Inventarschäden.

Versicherungen für Heilpraktiker

So unterschiedlich die möglichen Schäden für einen Elektrotechniker auch sein mögen, Personen-, Sach- und Eigenschäden haben eines gemeinsam: Sie verursachen hohe Kosten. Kommt es ohne ausreichenden Versicherungsschutz zu einem Schaden, sind die Kosten für den Elektrotechniker oft nicht tragbar. Um die eigene wirtschaftliche Existenz hierdurch nicht zu gefährden, benötigt ein Elektrotechniker folgende Versicherungen:

 

1. Notwendiger, von Berufsverbänden vorgeschriebener, Versicherungsschutz für Heilpraktiker

1. Berufshaftpflichtversicherung

Unzureichende Patientenaufklärung, Fehldiagnose oder unerwünschte Folgen einer kosmetischen Behandlung – das sind nur einige der Risiken, die der Beruf des Heilpraktikers mit sich bringt. Heilpraktiker tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der Menschen, die sich in ihre Behandlung begeben. Läuft hier etwas schief, kann das zu hohen Schadensersatzforderungen seitens der Patienten führen. Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, schreiben Berufsverbände für Heilpraktiker ihren Mitgliedern nicht ohne Grund eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Der Leistungsumfang variiert hierbei von Versicherer zu Versicherer sehr stark. Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker muss besonders darauf geachtet werden, dass die individuellen Tätigkeitsbereiche und Therapiearten des jeweiligen Heilpraktikers durch den Versicherer abgedeckt sind, damit die Versicherung im Schadensfall die Kosten übernimmt. Hierzu mehr im Bereich tarifliche Optionen.

Ebenfalls enthalten im Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker sind Sach- und Vermögensfolgeschäden. Entsteht einem Patienten oder einem Mitarbeiter der Praxis in den Praxisräumen ein physischer oder sachlicher Schaden, wird ein Gegenstand, Gerät o. ä.  innerhalb der Praxis beschädigt oder entstehen einem Patienten Vermögensfolgeschäden durch Fehlbehandlung des Heilpraktikers, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung diese Kosten.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Heilpraktiker

2a. Inhaltsversicherung

Fester Bestandteil des Praxisbetriebs von Heilpraktikern sind teure therapeutische Behandlungsgeräte, sonstige Apparate und Mobiliar. Werden diese durch Gefahren, wie Wasserschäden oder Feuer beschädigt oder bei einem Diebstahl entwendet, ist dies besonders ärgerlich. Finanziellen Schutz bietet in diesem Fall eine Inhaltsversicherung. Die Inhaltsversicherung sollte zusätzlich stets um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. So sind auch Einnahmeausfälle bei einer Praxisschließung auf Grund eines vorangegangenen Sachschadens abgedeckt.

2b. Rechtsschutzversicherung

Um bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter, einem Lieferanten oder ähnlichem nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung sämtliche Prozesskosten.

Vorgeschriebene Versicherung

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Heilpraktiker verletzt Patient durch Fehlbehandlung

Vermögensfolgeschäden

Beispiel:

Verletzter Patient wird 2 Wochen arbeitsunfähig

Dringend empfohlene Versicherung

Inhaltsschäden

Beispiel:

Zerstörtes Mobiliar durch Leitungswasserschaden

Dringend empfohlene Versicherung

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet jeder Heilpraktiker den für sich richtigen Tarif?

Um aus dem großen Angebot an Versicherern und Tarifen das passende zu finden, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote. Hierzu bietet sich der kostenlose, transparente und einfache Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de an. Der transparente Vergleich aller relevanten Versicherer und Tarife spart Ihnen Mühe und Zeit und führt Sie unkompliziert zum optimalen Versicherungsschutz.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei den Versicherungen für Heilpraktiker?

Heilpraktiker können aus einem breiten Angebot an Versicherern und Tarifen das wählen, welches ihren individuellen Ansprüchen am ehesten gerecht wird. Der Versicherungsschutz unterscheidet sich oftmals jedoch von Anbieter zu Anbieter sehr stark. Zu den Basisleistungen, die bei den meisten Versicherern gleich aussehen, können optional weitere Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. 

Grundsätzlich im Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung enthalten sind durch den Heilpraktiker oder seine Mitarbeiter verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie die Abwehr gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche, die gängigen Therapie- und Behandlungsarten und meist ein erweiterter Strafrechtsschutz. Zumeist nur gegen Aufpreis sind Zweitpraxen, Schulungen, Seminare, Dozententätigkeiten, für die Therapie eingesetzte Kleintiere und eine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie als Einschluss in die Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls möglich.

Im Schadensfall überprüft die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker zunächst, ob der Schadensersatzanspruch des Patienten berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, verwehrt die Versicherung dem Patienten die Zahlung und vertritt den Heilpraktiker gegebenenfalls vor Gericht. Die anfallenden Kosten trägt hierbei die Versicherung. Ist die Forderung nach Schadensersatz berechtigt, zahlt dies auch der Versicherer.

Der Einschluss einer erweiterten Strafrechtsschutzversicherung wird von den Berufsverbänden für Heilpraktiker dringend empfohlen. Kommt es beispielsweise dazu, dass ein Patient in Folge eines Behandlungsfehlers verstirbt, wird strafrechtlich gegen den Heilpraktiker ermittelt. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall sämtliche anwaltlichen Kosten im strafrechtlichen Verfahren. Sollte der Fall nicht zu Gunsten des Heilpraktikers ausfallen, übernimmt die Versicherung zwar weiterhin alle anwaltlichen Kosten, jedoch müssen etwaige Bußgelder, Mahngebühren, usw. vom Heilpraktiker übernommen werden.

Der Versicherungsbeitrag hängt von der vereinbarten maximalen Versicherungssumme ab. Da die Risiken im Beruf des Heilpraktikers schnell existenzgefährdend werden können, wird ihm geraten, eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro mit dem Versicherer auszumachen.

Welche Schadensbeispiele gibt es für Heilpraktiker?

Heilpraktiker leitet falsche Therapie ein

Ein Patient sucht den Heilpraktiker auf und schildert ihm seine Symptome. Dieser entscheidet sich für eine Therapiemethode, welche jedoch nicht sofort anschlägt. Die Therapie führt sogar dazu, dass sich die Beschwerden des Patienten noch weiter verstärken. Der Patient verlangt Schmerzensgeld vom Heilpraktiker. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Diebstahl in der Praxis

Das Praxispersonal muss morgens nach Ankunft in der Praxis feststellen, dass diese über Nacht ausgeraubt wurde. Sämtliche PCs und mehrere teure Therapieapparate wurden gestohlen. Die Inhaltsversicherung springt ein und begleicht den entstandenen Schaden. Nach nur kurzer Zeit empfängt die Praxis wieder Patienten.

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