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Versicherungen für Bäckereien

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Gewerbeversicherungen für Bäckereien

Ein Bäcker möchte mit seinen frischen Backwaren seine Kunden erfreuen. Damit dies gewährleistet ist, muss der Betrieb ausreichend abgesichert sein. Sowohl der Umgang mit Kunden als auch der mit Lebensmitteln bergen ein großes Risiko. So kann es im beruflichen Alltag durch kleine Unachtsamkeiten schnell zu folgereichen Personen-, Sach- oder Eigenschäden kommen. Verursacht der Bäcker oder einer seiner Mitarbeiter einen dieser Schäden, muss der Bäcker für den Schaden haften. Um sich und seine Bäckerei vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen, ist ein ausreichender Versicherungsschutz unabdingbar.

 

Gewerbeversicherung.de präsentiert im Folgenden eine Übersicht aller notwendigen Informationen rund um einen optimalen Versicherungsschutz für Bäckereien. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de können alle relevanten Versicherer und Tarife schnell, einfach und transparent miteinander verglichen werden.

Welche Risiken bestehen für Bäckereien?

Schadensrisiken im Bäckereibetrieb sind sehr unterschiedlich. Es besteht die Gefahr eines Personen-, Sach- oder Eigenschadens. Schäden an der Kundschaft, dem Mobiliar, den angemieteten Räumlichkeiten, der Elektronik oder dem Inventar führen meistens zu hohen Kosten, für welche der Inhaber der Bäckerei aufkommen muss.

Kommt es durch den Geschäftsführer der Bäckerei oder seine Mitarbeiter zu Schäden an der Kundschaft oder fremden Eigentum, handelt es sich um einen Personen- beziehungsweise Sachschaden. Kommt ein Kunde zu Schaden, ist dies meistens besonders kostspielig. Hierbei muss der Bäcker sowohl für eventuelle medizinische Folgekosten als auch für Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen aufkommen. Doch auch Sachschäden können immense Kosten verursachen, vor allem da der Bäcker uneingeschränkt haftbar ist. Eine Betriebshaftpflichtversicherung
übernimmt die Kosten derartiger Schäden.

Für einen eigenständigen Bäckereiinhaber hat es auch Priorität die eigene Einrichtung, das eigene Inventar und die eigenen Räumlichkeiten finanziell abzusichern. Falls diese durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt werden, fallen oft hohe Reparatur- oder Ersatzkosten an. Neben den entstandenen Kosten, kann es in diesen Fällen aufgrund von Reparaturarbeiten sogar zu einer Betriebsunterbrechung kommen. Solche finanziellen Belastungen werden von einer Geschäftsinhaltsversicherung mit hinzugebuchter Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen.

Bäckereien nutzen teure elektronische Maschinen im Betrieb. Gehen diese zum Beispiel durch Fehlbedienung zu Bruch muss der Betrieb eingeschränkt oder eventuell sogar ganz eingestellt werden, bis die betroffene Maschine repariert oder ersetzt wurde. Jedoch ist eine solche Reparatur häufig sehr teuer. Die Elektronikversicherung übernimmt Reparatur- und Ersatzkosten und gewährleistet somit einen reibungslosen Betriebsablauf.

Rechtsstreitigkeiten sind nicht nur unangenehm, sondern auch teuer. Enden Unstimmigkeiten mit Zulieferern, Vermietern oder aber auch Kunden vor Gericht, häufen sich rasch die Kosten. Der Bäcker muss nicht nur für seinen Anwalt aufkommen, sondern möglicherweise auch für die Prozesskosten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl die anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren als auch die Kosten für den Anwalt.

Welche Versicherungen benötigt eine Bäckerei?

Neben Personen- und Sachschäden bedrohen auch Eigenschäden das finanzielle Wohl einer Bäckerei und ihres Inhabers. Ist der Bäcker nicht ausreichend versichert, muss er selbst für die Kosten dieser Schäden aufkommen. Da ein Bäcker unbegrenzt haftbar ist, können diese teilweise unvermeidbaren Risiken sogar seine Existenz bedrohen. Um sich unbekümmert um seine Backwaren und Kunden kümmern zu können, bedarf es folgender Versicherungen:

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für Bäckereien

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine elementare Versicherung für jeden selbstständigen Bäcker. Der Kontakt zu Kunden wie auch zu Lebensmitteln erhöht das Risiko Personenschäden zu verursachen. Und genau diese sind aufgrund von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen besonders kostspielig. Dabei ist es egal, ob der Bäcker selbst oder einer seiner Mitarbeiter den Schaden verursacht hat, da der Bäcker ebenfalls für seine Mitarbeiter haftet. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Kosten von Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden auf und ist somit ein essentieller Schutz für die Bäckerei und ihren Inhaber.

1b. Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt Kosten welche durch Eigenschäden verursacht werden. Bei Eigenschäden handelt es sich um Beschädigungen am Eigentum der Bäckerei, wie zum Beispiel der Einrichtung, dem Inventar, Vorräten und gelagerten Waren oder Mietgegenständen. Haben Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel den Schaden verursacht, kommt die Geschäftsinhaltsversicherung für die Kosten der Reparatur oder den Ersatz auf. Eine hinzugebuchte Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Umsatzeinbußen, welche durch eine temporäre Schließung der Bäckerei in Folge der Schäden auftritt.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Bäckereien

2a. Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung sichert kostspielige Elektronikgeräte im Betrieb finanziell ab. Werden elektronische Geräte zum Beispiel durch Fehlbedienung, Wasserschäden und dergleichen  beschädigt, müssen diese teuer repariert oder ersetzt werden. Geschieht dies nicht auf der Stelle, kann es zu Betriebsbeeinträchtigungen kommen. Eine Elektronikversicherung übernimmt die Reparatur und Ersatzkosten und sichert so den geregelten Betriebsablauf.

2b. Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Belastungen bei Rechtsstreitigkeiten. Entwickelt sich eine Uneinigkeit mit Zulieferern, Vermietern oder Kunden zu einem Rechtsstreit, ist das nicht nur eine psychische, sondern auch eine finanzielle Belastung. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Anwalt sind häufig sehr hoch. Eine zuvor abgeschlossene Rechtschutzversicherung kommt für Prozess- und Anwaltskosten auf.

Notwendiger Versicherungsschutz

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Allergene wurden unzureichend ausgezeichnet, Kunde muss ins Krankenhaus

Notwendiger Versicherungsschutz

Inhaltsschäden

Beispiel:

Sturm zerstört Kundenbereich

Ergänzender Versicherungsschutz

Elektronikschäden

Beispiel:

Defekte Maschine durch Fehlbediehnung

Ergänzender Versicherungsschutz

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Lieferant

Wie findet jede Bäckerei den für sich richtigen Tarif?

Sobald die benötigten Versicherungsprodukte und deren Anforderungen festgelegt sind, ist es sinnvoll, alle relevanten Versicherer und Tarife zu vergleichen, um das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Um ein sonst langwieriges und komplexes Prozedere zu vermeiden, bietet Gewerbeversicherung.de die optimale Möglichkeit mit seinem Online-Vergleichsrechner, alle relevanten Tarife und Versicherer schnell, einfach und transparent miteinander zu vergleichen. Dies bietet jedem Bäckereibesitzer die Möglichkeit ganz bequem und direkt den für seinen Betrieb besten Versicherungsschutz online abzuschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es für Bäckereien?

Bäckereibetreiber können aus einer Vielzahl an Tarifen und Verträgen das Angebot auswählen, welches am besten zu ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen passt. Eine Großzahl an Versicherern bietet speziell auf Bäckereien und Konditoreien zugeschnittene Angebote an. Bei der Tarifwahl sollte auch auf die Zusatzleistungen geachtet werden. So deckt nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung automatisch das Bewirten von Kunden ab. Das Absichern dieser Dienstleistung der Bäckerei muss zusätzlich hinzugebucht werden. Auch auf die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung sollte geachtet werden. So sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bei mindestens 3 Millionen Euro liegen und die Deckungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung sollte dem Wert des Eigentums der Bäckerei entsprechen. Eine hohe Selbstbeteiligung senkt zwar die Versicherungsprämie, aber sie sollte nie höher sein als man im Schadensfall aufbringen kann.

Schadensbeispiele für Bäckereien

Bäcker missachtet Unverträglichkeit

Ein Kunde fragt explizit nach weizenfreiem Gebäck, da er unter einer Weizenallergie leidet. Der Bäckereiangestellte verkauft ihm jedoch versehentlich in der Hektik des Betriebs ein Brot, welches Weizenmehl beinhaltet. Nach dem Verzehr des Brotes muss der Kunde mit starken Bauchschmerzen einen Arzt aufsuchen. Der Bäckereibetreiber muss für die Arztgebühren aufkommen und dem Kunden ein Schmerzensgeld zahlen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für alle Forderungen auf.

Falsche Lieferung führt zu Rechtsstreit

Ein Lieferant liefert die zehnfache Menge der bestellten Ware. Der Bäckereibetreiber weigert sich die überschüssige Ware zu bezahlen, da er diese nicht bestellt habe. Der Zulieferer besteht jedoch auf seine Forderungen und verklagt den Bäcker. Aufgrund des Rechtsstreits entstehen dem Bäckereiinhaber hohe Anwaltskosten. Die Rechtsschutzversicherung kommt hierfür auf.

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