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Versicherungen für Fliesenleger

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Gewerbeversicherungen für Fliesenleger

Fliesenleger versuchen mit ihrer Arbeit Bäder, Küchen usw. nicht nur funktionell, sondern auch schön zu gestalten. Doch ganz gleich wie gewissenhaft sie bei ihrer Arbeit vorgehen, ein gewisses Schadensrisiko besteht trotzdem. Ein unbeabsichtigter Fehler in der Arbeitsausführung kann bereits einen Sach- oder sogar Personenschaden zur Folge haben. Damit derartige Schäden nicht die Unternehmensexistenz gefährden, ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de alle Informationen rund um einen umfassenden Versicherungsschutz für Fliesenleger. Mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, alle relevanten Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen.

Welche Schadensrisiken bestehen für Fliesenleger?

Durch die Arbeit auf fremden Grundstücken besteht vor allem die Gefahr eines Personen- oder Sachschadens. Für Fliesenlegereien und ähnliche Betriebe gilt es zudem, den Betriebsinhalt finanziell vor Schäden abzusichern.

1. Personen- und Sachschäden

Ist der selbstständige Fliesenleger oder einer seiner Angestellten für die Verletzung einer dritten Person oder für die Beschädigung fremden Eigentums verantwortlich, ist der Fliesenleger gesetzlich dazu verpflichtet, für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie medizinische Behandlungen aufzukommen. Da Fliesenleger für derartige Schäden uneingeschränkt haftbar sind, können die Kosten im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz des Fliesenlegers bedrohen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert dieses Risiko ab.

2. Eigenschäden

Schäden am Betriebsinhalt bedeuten nicht nur hohe Ersatzkosten, sondern oftmals auch eine Behinderung im Betriebsablauf. Kommt es zu Schäden durch defekte Wasserleitungen, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel Schäden, müssen meist teuer repariert werden. Geschieht dies nicht, kann dies zu einer Betriebsunterbrechung führen. Eine Inhaltsversicherung mit inkludiertem Betriebsunterbrechungsschutz übernimmt die Kosten für Reparatur und Ersatz, gewährleistet einen ungestörten Betriebsablauf und bewahrt den Unternehmer vor hohen Kosten.

3. Rechtsschäden

Entsteht ein Streit mit einem Vermieter, Lieferer oder Kunden, kann dieser auch mal vor Gericht enden. Gerichtsverfahren bringen häufig nicht nur psychische Unannehmlichkeiten mit sich, sondern auch hohe Kosten. Muss eine Uneinigkeit vor Gericht geklärt werden, muss der Fliesenleger für Anwalts- und gegebenenfalls auch Prozesskosten aufkommen. Damit aus diesen Kosten keine finanziellen Schwierigkeiten für den Unternehmer entstehen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Gebühren.

Welche Versicherungen benötigt ein Fliesenleger?

Die Schadensrisiken für einen Fliesenleger sind vielfältig. Ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz können solche Risiken die Existenz bedrohen. Personen und Sachschäden, aber auch Eigen- und Rechtsschäden verursachen in der Regel hohe Kosten. Damit diese im Schadensfall nicht das finanzielle Wohl des Unternehmers gefährden, werden folgende Versicherungen benötigt:

 

1. Notwendiger Versicherungsschutz für Fliesenleger

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Fliesenleger vor anfallenden Kosten in Folge eines Personen- oder Sachschadens. Besonders Personenschäden können oftmals teuer werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten von Personen- und Sachschäden und für daraus resultierende Vermögensfolgeschäden und ist somit eine grundlegende Absicherung für den Fliesenleger.

1b. Inhaltsversicherung

Kommt es aufgrund von Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel zu Schäden oder gar zur Zerstörung des Inventars, der gelagerten Ware oder der Räumlichkeiten, übernimmt eine Inhaltsversicherung daraus folgende Ersatz- und Reparaturkosten. Sollte das Unternehmen während der Widerinstandsetzung geschlossen werden, übernimmt eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungsschutz die Kosten.

2. Ergänzender Versicherungsschutz für Fliesenleger

2a. Rechtsschutzversicherung

Ohne eine Rechtsschutzversicherung wird ein Streit vor Gericht schnell zur finanziellen Belastung. Damit der Fliesenleger bei Streitereien mit Kunden, Vermietern oder Lieferanten vor Gericht keine finanziellen Schäden erleidet, kommt die Rechtsschutzversicherung für alle anfallenden Kosten auf. Zudem bieten viele Versicherer einen kostenlosen Mediationsservice zur außergerichtlichen Klärung von Uneinigkeiten.

Notwendiger Versicherungsschutz

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Fliesenleger beschädigt Eigentum des Auftraggebers

Notwendiger Versicherungsschutz

Inhaltsschäden

Beispiel:

Brand zerstört Betriebsinventar

Ergänzender Versicherungsschutz

Elektronikschäden

Beispiel:

Defekte Maschine durch Fehlbediehnung

Ergänzender Versicherungsschutz

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Auftragsbeber

Wie findet ein Fliesenleger den für sich richtigen Tarif?

Wenn Anforderungen und Wünsche an die benötigten Versicherungsprodukte feststehen, lohnt es sich, alle in Frage kommenden Versicherer und Tarife zu vergleichen um so das beste Angebot zu finden. Gewerbeversicherung.de bietet mit seinem online-Vergleichsrechner die Möglichkeit alle relevanten Versicherer und Tarife einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen. So ist es jedem Fliesenleger möglich den Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig zu machen und diesen auch einfach und direkt im Internet abzuschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es für Fliesenleger?

Häufig bieten Versicherer Tarife, die speziell auf Fliesenleger zugeschnitten sind und die spezifisch benötigten Leistungen bereits enthalten. Die essenziellen Versicherungen werden dabei oft in einer Basisform angeboten. Diese lässt sich dann auf Wunsch durch Zusatzleistungen erweitern. So ist die Betriebsunterbrechungsversicherung beispielsweise eine Erweiterung der Geschäftsinhaltsversicherung.

Sobald feststeht, welche Versicherungen der Fliesenleger benötigt, müssen die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung festgelegt werden. Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den eine Versicherung zur Schadensregulierung auszahlt. Für Personen- und Sachschäden sollte sie aufgrund des hohen Risikos mindestens 3 Millionen Euro betragen. Die Deckungssumme der Inhaltsversicherung sollte hingegen dem Neuwert des versicherten Besitzes entsprechen. Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um den Betrag, welchen der Fliesenleger im Falle eines Schadens selbst tragen muss. Auch wenn ein hoher Selbstbehalt die zu zahlende Prämie senkt, sollte sie mit Bedacht gewählt werden.

Schadensbeispiele für Fliesenleger

Schadensersatzforderung vom Kunden

Der Fliesenleger verlegt im Auftrag eines Kunden Fliesen in Bad und Küche. Allerdings unterläuft ihm dabei ein fataler Fehler: Er lässt zu wenig Platz für Wärmeausdehnung, weshalb die Fliesen bereits nach einigen Wochen springen. Der Kunde fordert Schadensersatz. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Fliesenlegers kommt für die Kosten auf.

Einbruchdiebstahl im Lager

Der Fliesenleger kommt nach dem Wochenende in sein Lager und muss feststellen, dass eingebrochen worden ist. Die Einbrecher haben ein Fenster eingeschlagen, Einrichtung beschädigt, mehrere teure Maschinen, wertvolle Keramikfliesen und weiteres Inventar gestohlen. Die Inhaltsversicherung kommt für sämtliche Reparatur- und Ersatzkosten auf.

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