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Versicherungen für den Einzelhandel

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Gewerbeversicherungen für den Einzelhandel

Ob Lebensmittel, Kleidung oder Elektronik – Wer einen Einzelhandel betreibt, muss sich sowohl gegen Inhaltsschäden als auch gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichern. Dabei ist die Vertriebsart des Geschäftes irrelevant. Ladengeschäft oder Onlineversand, die benötigten Gewerbeversicherungen schützen vor hohen Schadenskosten. Gerade durch den regen Kundenkontakt in Ladengeschäften ist zum Beispiel das Risiko, einen Personenschaden zu verursachen, besonders hoch. Auch der Betriebsinhalt will abgesichert werden. Kommt zum Beispiel Verkaufsware zu schaden, gehen die Ersatzkosten hierfür oftmals stark in die Höhe.

 

Gewerbeversicherung.de bietet im Folgenden eine umfassende Aufstellung aller benötigten Informationen zum Thema Gewerbeschutz für den Einzelhandel. Zusätzlich besteht mit Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit die verschiedenen Tarife der benötigten Versicherungen einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen. So lässt sich die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auf unkomplizierte Weise finden und direkt online abschließen.

Welche Schadensrisiken existieren im Einzelhandel?

Der Betrieb eines Einzelhandels bringt einige Schadensrisiken mit sich. Schäden am eigenen Inventar, aber auch Schäden an fremden Personen oder fremdem Eigentum können schnell zur großen finanziellen Belastung für das Unternehmen werden. Nicht selten sind derartige Kosten für die Händler untragbar. Aus diesem Grund muss der Selbstständige sich unbedingt ausreichend gegen potenzielle Schäden absichern.

1. Personen- oder Sachschäden

Um Personen- oder Sachschäden handelt es sich, wenn eine dritte Person oder ihr Eigentum innerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten zu Schaden kommt. Durch den starken Kundenverkehr ist dieses Risiko im Einzelhandel besonders hoch. Kommt es durch Verschulden des Betreibers zum Personen- oder Sachschaden, muss dieser in voller Höhe hierfür haften. Derartige unerwartete Kosten können die wirtschaftliche Existenz des Selbstständigen stark gefährden. Besonders Personenschäden können hohe Kosten verursachen, da sich diese durch Behandlungs- und Arbeitsausfallskosten schnell häufen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Einzelhandel übernimmt derartige Schäden und begleicht diese.

2. Inhaltsschäden

Kommt eigenes oder gemietetes Betriebsinventar zu Schaden, spricht man von einem Inhaltsschaden. Werden Vorräte, gelagerte Waren, Möbel oder andere betrieblich genutzte Gegenstände oder Räume durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt, kann dies hohe Reparatur- und Ersatzkosten verursachen. Eine Inhaltsversicherung kommt für derartige Schäden auf und schützt vor hohen Kosten. Auch eine Betriebsunterbrechung kann aus einem Inhaltsschaden hervorgehen. Diese führt zu Gewinnausfall und trägt zur fortlaufenden finanziellen Belastung bei. Erweitert man die Inhaltsversicherung durch einen Betriebsunterbrechungsschutz, werden die Kosten hierfür übernommen.

3. Rechtsschäden

Entstehen Unstimmigkeiten mit Kunden, Lieferanten, dem Vermieter etc., kann es geschehen, dass diese vor Gericht ausgetragen werden. Ein Gerichtsverfahren bringt hohe Kosten mit sich: Zum einen sind Anwaltskosten zu tragen, zum anderen müssen zusätzlich auch Gerichtskosten übernommen werden, sollte der Fall verloren werden. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall sämtliche anfallende Kosten.

Welche Versicherungen benötigt ein Einzelhandel?

Einzelhandel ist nicht gleich Einzelhandel – Die verschiedenen Betriebe unterscheiden sich teilweise sehr stark voneinander: Kleidung, Lebensmittel oder Elektronik; Selbstbedienung oder nicht; Ladengeschäft oder Onlineversandhandel – Da ist auch das Versicherungsbedürfnis der einzelnen Geschäfte nicht identisch. Die folgenden Versicherungen jedoch werden Einzelhandelsbetrieben jeder Art dringend empfohlen, da die hierdurch abgedeckten Schadensrisiken jeden Selbstständigen Händler betreffen.

 

1. Dringend empfohlener Versicherungsschutz für den Einzelhandel

1a. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für den Einzelhandel übernimmt Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden, welche einem Dritten durch Verschulden des Selbstständigen oder seiner Mitarbeiter verursacht werden. Wird eine Schadensforderung an den Selbstständigen gestellt, prüft die BHV zunächst, ob diese gültig ist. Berechtigte Forderungen werden beglichen, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, wenn nötig auch gerichtlich. Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt somit zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Selbstständigen.

1b. Inhaltsversicherung

Führt Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl zu Schäden am Betriebsinhalt, kommt die Inhaltsversicherung für den entstandenen Schaden auf und begleicht Reparatur- und Wiederanschaffungskosten. Die Beschädigung von Vorräten, gelagerten Waren, Arbeitsmaschinen, Mobiliar oder den eigenen oder gemieteten Räumlichkeiten kann zudem eine temporäre Betriebsunterbrechung mit sich bringen. Ein zusätzlicher Betriebsunterbrechungsschutz kommt für Gewinnausfälle und fortlaufende Kosten auf.

2. Empfohlener Versicherungsschutz für den Einzelhandel

2. Rechtsschutzversicherung

Bei Unstimmigkeiten mit Vermietern, Kunden, Lieferanten o. ä. kann es oftmals zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Hohe Anwaltskosten und eventuelle Prozesskosten stellen eine kostspielige Belastung für den Selbstständigen dar.  Um hiervor abgesichert zu sein, lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, welche derartige Kosten übernimmt. Zudem bieten viele Versicherer einen kostenfreien Mediationsservice zur Rechtsschutzversicherung. So können Streitigkeiten vor Gericht im besten Fall vermieden und Anwaltskosten gespart werden.

Dringend empfohlene Versicherungen

Personenschäden und Sachschäden

Beispiel:

Kunde stolpert im Geschäft über Lieferkisten

Unechte Vermögensschäden

Beispiel:

Kunde stolpert im Geschäft und kann 4 Wochen nicht zur Arbeit

Dringend empfohlene Versicherungen

Inhaltsschäden

Beispiel:

Zerstörte Vorräte durch Leitungswasserschaden

Empfohlene Versicherungen

Rechtsschäden

Beispiel:

Rechtsstreit mit Vermieter

Wie findet man den richtigen Tarif für Versicherungen für den Einzelhandel?

Stehen die gewünschten Versicherungen und die Leistungsanforderungen an diese fest, hilft ein Vergleich aller relevanten Versicherungen und Tarife. Gewerbeversicherung.de bietet mit seinem online-Vergleichsrechner die optimale Möglichkeit, die verschiedenen Angebote einfach, schnell und transparent miteinander zu vergleichen, um auf diesem Weg die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden und direkt online abschließen zu können. Ein Versicherungsvergleich mit Gewerbeversicherung.de lohnt sich aus mehreren Gründen. Zum einen wird ein unabhängiger Vergleich aller wichtigen Versicherer und Tarife geboten, zum anderen lässt sich durch den live-Onlinerechner viel Zeit sparen. Die gewünschten Versicherungen lassen sich zudem unkompliziert und direkt online abschließen. Bei Rückfragen jeder Art steht unser Experten-Team über den live-Chat und Telefon zur Verfügung.

Welche tariflichen Optionen gibt es bei Versicherungen für den Einzelhandel?

Selbstständige aus dem Einzelhandel können aus der großen Auswahl an Versicherern und Tarifen frei das Angebot wählen, welches am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen passt. Einige Dinge gilt es vor der Tarifwahl jedoch zu klären: Welche Leistungen werden benötigt? Wie hoch muss die maximale Deckungssumme sein? Soll eine Selbstbeteiligung festgelegt werden?

Die Maximale Deckungssumme sollte sich generell nach der maximalen Höhe der potenziellen Schäden richten. Für die Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich im Einzelhandel jedoch eine Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro. Die Deckungssumme der Inhaltsversicherung lässt sich am Neuwert des gesamten Betriebsinhaltes festmachen. Bei der Selbstbeteiligung gilt generell: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Versicherungsbeitrag. Jedoch muss unbedingt bedacht werden, dass die Selbstbeteiligung im Schadensfall zweifelsfrei tragbar ist.

Die Tarife einer Inhaltsversicherung für den Einzelhandel richten sich zudem auch nach weiteren Merkmalen. Der Ort des Handels sowie die Beschaffenheit der Fassaden und Türen und das Vorhanden- oder Abwesendsein von Schlössern wirkt sich nämlich zusätzlich auf den Versicherungstarif aus.

Schadensbeispiele für den Einzelhandel

Verletztes Kind

Ein Elektronikgeschäft erhält eine Lieferung mit neuer Ware. Dabei werden die entladenen Holzpaletten kurzfristig auf dem Bürgersteig vor dem Geschäft abgestellt. Ein Kind stürzt mit seinem Fahrrad über eine der abgestellten Holzpaletten und bricht sich das Bein. Die Eltern des Kindes klagen auf Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Forderung und begleicht den Schaden.

Einbruchdiebstahl in der Apotheke

Ein Einbruchdiebstahl in einer Apotheke führt zu Beschädigungen im Kundenbereich. Sowohl Bargeldbestände als auch zahlreiche Narkotika und Schmerzmittel werden gestohlen. Die Inhaltsversicherung übernimmt sämtliche Reparatur- und Ersatzkosten. Da die Apotheke für einen Tag geschlossen werden muss, kommt der zusätzliche Betriebsunterbrechungsschutz für den Gewinnausfall auf.

Rechtsstreit mit Vermieter

Der Besitzer einer Weinhandlung wird von seinem Vermieter gekündigt. Da dieser sich nicht an die vertragliche Kündigungsfrist hält, bleibt dem Händler nicht genug Zeit, um sich rechtzeitig nach Ersatz umzusehen. Der Betrieb muss einige Wochen ruhen. Zudem verliert er durch den Umzug einen Teil seiner Stammkundschaft. Der Händler geht gerichtlich gegen den Vermieter vor. Sämtliche Kosten werden von seiner Rechtsschutzversicherung getragen.

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