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Bauherren-haftpflichtversicherung

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Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Ist die Entscheidung für den Bau einer Immobilie gefallen, sollten sich Bauherren Gedanken über den erforderlichen Versicherungsschutz machen. Eine Bauherrenhaftpflicht gehört dabei zu den wichtigsten Absicherungen. Diese schützt den Bauherren, wenn dritte Personen auf der Baustelle zu Schaden kommen. Neben Personenschäden übernimmt die Bauherrenhaftpflicht auch Sachschäden an Dritten sowie daraus entstehende Vermögensschäden.

Unabdingbarer Versicherungsschutz für Bauherren

Auf einer Baustelle halten sich jeden Tag eine Vielzahl an Personen (Handwerker, Architekten, Zulieferer…) auf. Dabei finden sich an Baustellen gleich mehrere Gefahrenquellen. So können Menschen durch ein unzureichend gesichertes Gerüst oder herumfliegende Bauteile verletzt, bzw. Fahrzeuge beschädigt werden. Insbesondere bei Personenschäden drohen hohe Schadensersatzforderungen, welche ganz leicht auch in die Millionen gehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet ebenso wie die private Haftpflicht für solche Fälle keinen ausreichenden Schutz.

 

Pflichten der Bauherren im Einzelnen:

  • Auswahlpflicht: Es dürfen ausschließlich qualifizierte Unternehmen und Handwerker beauftragt werden
  • Verkehrssicherungspflicht: Bauherren müssen sich persönlich davon überzeugen, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist und beispielsweise keine Bauteile lose herumliegen
  • Überwachungspflicht: Bauherren sind dazu verpflichtet, die Arbeiten der beauftragten Firmen im Rahmen eines zumutbaren Bereichs zu überwachen
  • Eingreifpflicht: Sind Gefahren erkennbar, muss der Bauherr sofort eingreifen und diese beseitigen

 

In der Praxis ist es kaum möglich, diesen Pflichten zu jedem Zeitpunkt nachzukommen.

Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden. Hat dieser eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, prüft diese die Forderung und begleicht gegebenenfalls den Haftpflichtanspruch.

Was leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt. Kommt es aufgrund einer solchen Pflichtverletzung zu einem Schaden, so wird dieser durch die Bauherrenhaftpflicht übernommen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt.

 

Abgedeckt sind:

  • Personenschäden: Wird eine auf der Baustelle befindliche Personen verletzt, wird ihre geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall beeinträchtigt oder kommt es sogar zum Tod, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die Aufwendungen für alle erforderlichen Leistungen (so etwa Reha-, Therapie-, Beerdigungs-, Unterhaltskosten, etc.,…).
  • Sachschäden: Wird Eigentum von Dritten beschädigt, kommt die Versicherung für Reparaturkosten auf und ersetzt im Falle eines Totalschadens den Restwert des zerstörten Gegenstandes.
  • aus Sachschäden resultierende Vermögensschäden: Die Versicherung übernimmt finanzielle Folgeschäden.
  • passiver Rechtsschutz: Alle gegen den Bauherren gestellten Ansprüche werden zunächst eingehend geprüft. Nicht berechtigte Forderungen werden durch die Versicherung abgewehrt, falls erforderlich auch vor Gericht. Dabei werden sämtliche Kosten für Anwälte, Gericht oder Gutachter von der Bauherrenhaftpflicht übernommen.

 

Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind Schäden aufgrund von Feuer. Hierfür sollten Bauherren eine separate Feuer-Rohbauversicherung abschließen. Zudem bietet die Bauherrenhaftpflicht bei Diebstahl nur einen begrenzten Versicherungsschutz. Erstattet werden ausschließlich die Kosten für fest mit dem Gebäude verbundene Teile.

Der Bauherr selbst sowie sein Ehepartner sind durch die Bauherrenhaftpflicht nicht versichert. Diese haben jedoch die Möglichkeit, sich über eine Bauberufsgenossenschaft zu versichern. Die Prämien hierfür betragen rund 450 Euro pro Monat.

Tarifliche Optionen der Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Eien gründliche Risiko-Analyse ist die beste Grundlage, um die individuell beste Versicherung ausfindig zu machen. Neben Prämien und Leistungen spielen auch die Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle bei der Suche nach einer Bauherrenhaftpflicht. Folgende Kriterien können eine Rolle bei der Entscheidung spielen:

  • Für Eigenleistungen besteht in einigen Tarifen nur eine sehr geringe Deckungssumme.
  • Einige Versicherer verlangen eine Selbstbeteiligung. Es gibt jedoch auch Angebote ohne Selbstbehalt, welche von der Prämie nicht teurer sind.
  • Allmählichkeitsschäden werden oftmals nur gegen einen zusätzlichen Aufpreis übernommen. Schäden dieser Art entstehen meist über einen langen Zeitraum hinweg und sind demnach nur selten harmlos. Während Allmählichkeitsschäden früher grundsätzlich von der Versicherung ausgenommen waren, gibt es bis heute keine Verpflichtung für die Versicherer, diese Art von Schaden abzudecken. Jedoch gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die diese Schadensart einschließen und andere, die Allmählichkeitsschäden für einen geringen Aufpreis versichern.
  • Kleinere Umbauten werden unter Umständen bereits durch die private oder gewerbliche Haftpflicht abgedeckt.

Bauherren sollten zusätzlich zur Prämie darauf achten, dass möglichst umfassende Leistungen sowie faire Bedingungen geboten werden.

Das Kostet eine Bauherrenversicherung

Bei den Prämien gibt es, ebenso wie bei den angebotenen Leistungen, deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Ein genauer Vergleich ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen. Der Versicherungsbeitrag wird nicht wie bei anderen Versicherungen jährlich fällig, sondern einmalig pro Bauvorhaben gezahlt. Die Kosten hängen maßgeblich von fünf Faktoren ab:

Deckungssumme

Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigungssumme pro Versicherungsfall. Übliche Untergrenze sind bei den meisten Versicherern drei bis fünf Millionen Euro.

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Selbstbeteiligung

Bei einigen Versicherern wird eine Selbstbeteiligung verlangt. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Versicherten pro Versicherungsfall selbst getragen wird. Es gibt jedoch auch Angebote ohne Selbstbehalt, die von der Prämie nicht teurer sind. Während in der Regel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie, gibt es durchaus Ausnahmen.

Versicherungsumpfang

Oftmals bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften die gleichen Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an. Entscheidend bei einem Vergleich ist immer ein möglichst gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Bauherren sollten darauf achten, dass neben der Prämie möglichst umfassende Leistungen sowie faire Bedingungen angeboten werden.

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Bausumme

Die Prämie einer Bauherrenhaftpflicht hängt maßgeblich von der jeweiligen Bausumme ab. In der Regel verlangen die Versicherer ein Promille, also ein Tausendstel, der Bausumme.

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Laufzeit

In der Regel endet die Versicherung nach Fertigstellung des Auftrages. Sollte die Fertigstellung jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen, erlischt der Versicherungsschutz bereits nach zwei Jahren.

Online-Vergleich von Bauherrenhaftpflichtversicherungen

Dank dem Online-Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de genügt das Ausfüllen eines einzigen branchenspezifischen Fragebogens, sodass der Unternehmer zu einer Übersicht aller relevanten Tarife und Versicherer gelangt. Diese kann er erstmals anhand der wichtigsten Eckdaten vergleichen. Des Weiteren gibt es die Option, Filter anzuwenden und die Ergebnisse somit zu sortieren. Um den Tarif mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig zu machen, rentiert es sich, bis zu drei präferierte Tarife für einen detaillierten Vergleich auszuwählen. Ausführlich gegenübergestellt, lassen sich mögliche Leistungsunterschiede der Bauherrenhaftpflicht-Tarife einfach einsehen und der Tarif mit dem optimalen Leistungsumfang zur möglichst niedrigen Prämie einfach, schnell und transparent finden.

Anhand der Symbole lässt sich im detaillierten Vergleich erkennen, inwiefern eine Leistung durch den Tarif abgedeckt ist. Grüne Häkchen stehen dabei für volle, gelbe für eine eingeschränkte Leistungsübernahme. Das rote Kreuz bedeutet, dass der betreffende Tarif die spezifische Leistng nicht einschließt.

Typische Schadensbeispiele für den Bauherren

Unternehmensinsolvenz

Vor der Fertigstellung einer großen Ärztepraxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in einem solchen Fall bürgt. Auch hier greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung und übernimmt den Schadensanspruch.

„Eltern haften für ihre Kinder“

Man könnte meinen, eine solche Anmerkung entbindet den Bauherren von seiner Haftbarkeit. Doch trotz der Anbringung dieses Schildes an einer Baustelle, ist der zuständige Bauherr nicht von Schadensersatzforderungen befreit, falls sich Kinder beim Spielen auf der Baustelle verletzen. Kommt es zu einer berechtigten Schadensersatzforderung, haftet die Bauherrenhaftpflicht.

Fazit

In den meisten Schadensfällen, die sich auf einer Baustelle ereignen können, haftet der Bauherr. Dies geschieht unabhängig davon, ob er den Schaden direkt zu verantworten hat oder nicht. Hat der Bauherr seinerseits im Vorhinein für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Sorge getragen, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht mögliche Schadensersatzforderungen oder entstandene Kosten. Zudem fungiert sie als passive Rechtsschutzversicherung und wehrt unrechtmäßige Forderungen oder Klagen, notfalls auch vor Gericht, ab.

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