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Versicherungen für IT und Medienbetriebe

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Gewerbeversicherungen für IT & Medienbetriebe

IT-Spezialisten und Medienfachleute müssen immer auf dem neuesten Stand sein und arbeiten mit neuester und oft auch teurer Technik. Außerdem sind sie viel unterwegs, um vor Ort Aufträge auszuführen. Mit dieser Mobilität und Technikaffinität ist auch eine gewisse Gefährdung verbunden, so sind beispielsweise Unfälle, Technikschäden, Verlust oder Missbrauch von Daten und Streitigkeiten mit Auftraggebern keine Seltenheit. Mit einer Gewerbeversicherung machen sie solche Risiken kalkulierbar.

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IT und Medienbetriebe

Betriebshaftpflichtversicherung für IT und Medienbetriebe

Fügen Sie im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit einem Dritten Schaden zu, so können Sie sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vor den daraus entstehenden Kosten schützen. Andernfalls könnte ein solcher Schaden im Extremfall der Verlust Ihrer Existenz bedeuten. Auch kann die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren und diese gerichtlich zurückweisen.

Beispiele Betriebshaftpflichtversicherung

  • Während eines Rockfestivals fällt eine unzureichend gesicherte Lautsprecherbox auf die Bühne und verletzt einen Sicherheitsordner, sowie einen Konzertbesucher. Beide müssen im Krankenhaus behandelt werden. Zusätzlich entsteht hoher Sachschaden an der Soundanlage und der Bühnendekoration. Der Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen und trägt den Schaden von Bühnendekoration und Soundanlage.
  • Während der Aufbauarbeiten löst sich die Seilwinde des Hebekrans und der wertvolle Konzertflügel stürzt mehrere Meter auf die Bühne. Der Flügel und der Bühnenboden werden schwer beschädigt. Der Künstler stellt Haftpflichtansprüche gegen den Veranstalter für seinen Flügel. Zusätzlich muss der Bühnenboden vollständig ausgetauscht werden.

IT und Medienbetriebe

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für IT und Medienbetriebe

Wird durch ihre unternehmerische Tätigkeit Dritten Schaden zugeführt, der weder Sach- noch Personenschaden sind, noch Schäden sind, die sich daraus ergeben, greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Solche Schäden können beispielsweise durch Beratungs-, Verwaltungs- oder Planungsfehler entstehen, weswegen diese Versicherung besonders bei planenden, verwaltenden oder beratenden Berufen zu empfehlen ist. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft die Schadensersatzansprüche Dritter und erstattet Schäden aus berechtigten Ansprüchen.

Beispiele Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

  • Ein Medienberater plant eine Werbekampagne für eine Bank. Dabei verwendet der Berater ein Zitat eines Politikers in einer Firmenbroschüre. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Politiker nie die Zustimmung dafür erteilt hat. Er fordert die Einstellung der Kampagne. Die Bank klagt nun wegen Schädigung des Images und entgangenen Gewinnen, da die Kampagne nicht wie geplant eingesetzt werden kann. Die bereits gedruckten Prospekte müssen vernichtet werden.
  • Durch einen Fehler bei der Ausführung eines Datenbankupdates wird die gesamte Kundendatenbank durch einen IT-Berater gelöscht. Anhand von alten Rechnungen und Ausdrucken müssen die Daten nun manuell eingegeben werden. Die Kosten für diesen erheblichen Mehraufwand trägt das IT-Beratungsunternehmen, das mit diesem Update betraut war.

IT und Medienbetriebe

Geschäftsinhaltsversicherung für IT und Medienbetriebe

Schäden, die durch Einbruch-, Feuer-, Wasser-, Sturm- oder Hagelschaden am Inventar des Unternehmens oder dort gelagerten Waren und Vorräten verursacht werden, sind durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für Instandsetzung oder den Neuerwerb von Gütern. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann auch für den Ersatz von Elementarschäden oder für Schaden durch Betriebsunterbrechung ergänzt werden.

Anwendungsbeispiele

  • Bei einem Einbruch in das Lager eines IT-Beraters werden Laptops und wertvolle Präsentations- und Übertragungstechnik gestohlen
  • Durch einen Wasserrohrbruch werden die Präsentationsräume einer Messebau- und Eventagentur beschädigt. Die hochwertigen Aufbauten müssen neu beschaffen werden und die Räumlichkeiten sind renovierungsbedürftig.
  • Ein Bagger beschädigt bei Aushubarbeiten ein Kabel. Dies verursacht einen Serverausfall bei einem Kommunikationsberater. Dieser ist dadurch für mehrere Stunden nicht zu erreichen und erleidet einen Verdienstausfall

IT und Medienbetriebe

Rechtsschutzversicherung für IT und Medienbetriebe

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung deckte alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit einem Rechtstreit anfallen, vorausgesetzt, dass der Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ausgelöst worden ist. Im Falle eines Gerichtsprozesses übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten sowie Zeugengeld. Auch Verfahrenskosten der gegnerischen Seite können übernommen werden

Beispiele Rechtsschutzversicherung

  • Ein Kommunikationstrainer wird von einem Mitbewerber beschuldigt, Inhalte von seinem eigenen Programm kopiert zu haben. Der Kommunikationstrainer weist diese Vorwürfe zurück und besteht darauf, sich das Trainingsprogramm selbst erarbeitet zu haben. Der Konkurrent klagt wegen Urheberrechtsverletzung.
  • Nach einem Update einer Datenbank durch einen IT-Dienstleister stellt sich heraus, dass die Hälfte der Kundendaten nicht gesichert waren und unwiederbringlich gelöscht wurden. Das Unternehmen, ein Versandhandel für Mode verklagt den Dienstleister auf Schadensersatz

 

Bitte beachten Sie, dass die Betriebshaftpflichtversicherungen von gewerbeversicherung.de lediglich gegen unechte Vermögensschäden absichern, also Vermögensschäden, denen ein Sach- oder Personenschaden vorangegangen war. Für die Abdeckung echter Vermögensschäden empfehlen wir daher den Abschluss einer separaten Berufshaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufszweige und Tätigkeitsbereiche sind diese zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören insbesondere Berufsgruppen, die sich aus beruflichen Gründen mit Vermögensinteressen Dritter beschäftigen, wie zum Beispiel Architekten, Anwälte, Steuer- und Vermögensberater sowie Ärzte.

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