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Versicherungen für IT-Dienstleister

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Gewerbeversicherungen für IT-Dienstleister

IT-Dienstleister sind nicht nur für das Vorhandensein bester Soft- und Hardware für ihre Kunden, sondern auch für eine kompetente Beratung zuständig. Dabei kann es im Betrieb des IT-Dienstleisters zu diversen Schäden kommen. Kleine Unachtsamkeiten und unbeabsichtigte Fehler können schnell finanziellen Schäden an Dritten, Personen- und Sachschäden, aber auch zu Schäden am eigenen Inventar führen. All diese Schadensarten haben eines gemeinsam: Sie ziehen hohe Kosten nach sich. Übersteigen diese Kosten die finanziellen Möglichkeiten des IT-Dienstleisters, kann dies schnell die Existenz des Unternehmens bedrohen. Um dies zu vermeiden ist ein umfangreicher Versicherungsschutz unverzichtbar.

 

Im Folgenden bietet Gewerbeversicherung.de einen Überblick über alle relevanten Informationen rund um den optimalen Versicherungsschutz für IT-Dienstleister. Des Weiteren bietet der kostenlose Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de die Möglichkeit alle in Frage kommenden Tarife und Versicherer einfach, schnell und transparent zu vergleichen und online abzuschließen.

Risiken für IT-Dienstleister

Jeder Berufsalltag birgt Risiken – auch der des IT-Dienstleisters. Die vielfältigen Leistungen eines IT-Dienstleisters sorgen dafür, dass auch das Risikoportfolio sehr breit gefächert ist. So können bereits kleine Fehler große Schäden verursachen.

1. Vermögensschäden

Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich immer dann, wenn der IT-Dienstleister einen finanziellen Schaden bei einem Dritten verursacht. Führen beispielsweise eine Fehlberatung oder ein fehlerhaftes Produkt zu finanziellen Nachteilen für einen Kunden, muss der IT-Dienstleister mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft alle Forderungen und begleicht gerechtfertigte Kosten.

2. Personen- oder Sachschäden

Von einem Personenschaden spricht man immer dann, wenn ein Dritter aufgrund des IT-Dienstleisters zu Schaden kommt. Ein Sachschaden hingegen entsteht, wenn der Unternehmer fremdes Eigentum beschädigt. In beiden Fällen ist der IT-Dienstleister gesetzlich dazu verpflichtet für den von ihm verursachten Schaden finanziell aufzukommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung begleicht alle Forderungen infolge von Personen- oder Sachschäden.

3. Eigenschäden

Das Geschäftsinventar stellt die Grundvoraussetzung für einen geregelten Betriebsablauf dar. Führen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zu einem Schaden am Eigentum des IT-Dienstleisters, sind hohe Reparaturkosten oder schlimmstenfalls sogar eine temporäre Schließung die Folge. Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit integrierter Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die entstehenden Kosten.

4. Rechtsschäden

Eskaliert ein vermeintlich harmloser Streit mit einem Kunden, Lieferanten oder auch Vermieter, kann ein Rechtsstreit die Folge sein. Ist es dem IT-Dienstleister nicht möglich die Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen, werden oftmals hohe Anwalts- sowie Prozesskosten fällig. Übersteigen diese Kosten die finanziellen Mittel des Betriebs, kann dies sogar dessen Existenz gefährden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl Anwalts- als auch Prozesskosten.

5. Elektronikschäden

Gehen Computer, Laptops oder andere elektronische Geräte zu Bruch, handelt es sich um einen sogenannten Elektronikschaden. IT-Dienstleister sind jedoch in der Regel auf ihr elektronisches Equipment angewiesen. Nimmt die technische Ausrüstung also Schaden und die Reparatur kann nicht zeitnah gewährleistet werden, kann dies den gesamten Betriebsablauf gefährden. Eine Elektronikversicherung kommt für die Kosten einer schnellen Reparatur oder eines Ersatzes auf.

6. Cyberschäden

Um einen Cyberschaden handelt es sich immer dann, wenn Cyberkriminalität einen Schaden für den IT-Dienstleister verursacht. Wird das Unternehmen beispielsweise Opfer von Schadsoftware, eines Hackerangriffs oder auch von Cybererpressung, können neben hohen Schadensersatzforderungen auch Reputationsschäden oder Software-Wiederherstellungskosten die Folge sein. Eine Cyberversicherung begleicht die anfallenden Forderungen.

Versicherungen für IT-Dienstleister

Schäden lassen sich nie komplett vermeiden. Oftmals kann schon ein vermeintlich kleiner Fehler hohe Kosten nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es notwendig die individuellen Risiken des eigenen Unternehmens umfassend abzusichern. Zu den für IT-Dienstleister wichtigsten Versicherungen zählen:

 

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn echte Vermögensschadenforderungen geltend gemacht werden. Hat ein kleiner Fehler zu finanziellen Nachteilen bei einer dritten Person geführt, fallen in der Regel hohe Schadensersatzforderungen an. Eine Vermögensschadenhaftpflicht kommt für diese Kosten auf.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt als grundlegende Absicherung für jedes Unternehmen. Kommt es zu Kosten aufgrund von Personen- und Sachschäden, überprüft die Betriebshaftpflicht zunächst die Forderungen und begleicht gegebenenfalls gerechtfertigte Rechnungen. Unberechtigte Forderungen hingegen werden gerichtlich abgewehrt.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für Schäden am Betriebseigentum auf. Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl können eine Gefahr für das eigene Inventar darstellen. Verursachen diese Risiken einen Schaden an Möbeln, Lagerbeständen oder sonstigem Betriebseigentum, übernimmt die Inhaltsversicherung Ersatz- und Reparaturkosten.

Firmenrechtsschutz

Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung unverzichtbar. Endet ein zunächst kleiner Streit mit einem ehemaligen Mitarbeiter, verstimmten Kunden oder dem eigenen Vermieter vor Gericht, fallen in der Regel hohe Kosten für den IT-Dienstleister an. Ein Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung dient als Absicherung für die elektronischen Geräte des IT-Dienstleisters. Nehmen zum Beispiel Bürotechnik oder Bild- und Tontechnik Schaden aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl, kommt die Elektronikversicherung für die Kosten von Reparatur beziehungsweise Ersatz auf.

Cyberversicherung

Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Cyberversicherung ein absolutes Muss für jeden IT-Dienstleister. Schneller als gedacht legt eine Schadsoftware das Betriebssystem des Unternehmens lahm oder ein Hacker greift unberechtigt auf sensible Daten zu. Die daraus entstehenden Kosten begleicht die Cyberversicherung.

Wie findet jeder IT-Dienstleister den für sich richtigen Tarif?

Vergleichen ist das A und O bei der Versicherungssuche. Daher lohnt es sich für IT-Dienstleister den kostenlosen Vergleichsrechner von Gewerbeversicherung.de zu nutzen um den optimalen Tarif zu finden. Im Vergleichsrechner muss zuerst der kurze, branchenspezifische online Fragebogen ausgefüllt werden. Anschließend bietet Gewerbeversicherung.de eine Übersicht aller relevanten Tarife und Versicherer. Die Angebote können falls nötig nach den wichtigsten Kriterien – Deckungssumme, Vertragslaufzeit und Selbstbehalt – gefiltert und sortiert werden. Kommt mehr als ein Tarif in Frage, besteht die Möglichkeit bis zu drei Tarife detailliert zu vergleichen. Wurde der IT-Dienstleister fündig, steht es ihm offen den von ihm bevorzugten Tarif einfach und bequem online abzuschließen.

Welche tariflichen Optionen gibt es für IT-Dienstleister?

IT-Dienstleistern steht es offen aus einer Vielzahl an Versicherern und Tarifen das Angebot auszuwählen, dass am besten ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Häufig bieten Versicherer speziell auf IT-Dienstleister angepasste Tarife an, welche alle benötigten Leistungen in einem Produkt vereinen. So ist es zum Beispiel möglich eine Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu erweitern oder auch eine Betriebshaftpflichtversicherung um eine Elementarschadensabdeckung zu ergänzen.

Sobald die benötigten Versicherungen ausgewählt wurden, müssen sowohl der Selbstbehalt als auch die maximale Deckungssumme festgelegt werden. Bei IT-Dienstleistern sollte sich die Deckungssumme stets nach dem individuellen Risiko richten. Grundsätzlich empfiehlt sich bei Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Birgt das Unternehmen jedoch ein besonders hohes Schadensrisiko, sollte der Betrag nach oben korrigiert werden.

Die Selbstbeteiligung sollte im Gegensatz zur Deckungssumme keinesfalls zu hoch angesetzt werden. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der IT-Dienstleister im Schadensfall selbst zahlen muss. Ist er dazu nicht im Stande, kommt die Versicherung nicht für die Kosten auf. Somit sollte immer eine realistische Selbstbeteiligung festgelegt werden.

Welche Schadensbeispiele gibt es für IT-Dienstleister?

Blitzschlag legt Bürotechnik lahm

Während einem Gewitter schlägt ein Blitz in den Unternehmenssitz eines IT-Dienstleisters ein. Auch wenn der Blitzschlag keinen Brand verursacht, werden mehrere Computer und andere elektronische Geräte beschädigt. Ohne einen schnellen Ersatz der Geräte kann der Betriebsablauf nicht ungestört ablaufen. Die Elektronikversicherung kommt für die entstehenden Ersatzkosten auf.

Fehlerhafte Software verursacht finanziellen Schaden

Im Auftrag eines Kunden erstellt der IT-Dienstleister eine Betriebssoftware für dessen Unternehmen. Allerdings unterläuft ihm ein Fehler im Code der Software und es kommt zu Problemen im Betriebsablauf des Kunden. Die Folge: Dem Kunden entgehen mehrere Hunderttausend Euro Einnahmen. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die gesamten Schadensersatzforderungen.

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