Frachtführerhaftpflichtversicherung
Wer für fremde Personen Waren transportiert, trägt eine hohe Verantwortung. Kommt es beim Transport zu einem Schaden, ist der Frachtführer gesetzlich dazu verpflichtet, in vollem Umfang zu haften. Bei besonders hohen Schäden kann dies schnell zum finanziellen Ruin führen. Deshalb ist der Abschluss einer Frachtführerhaftpflicht im Transportgewerbe unabdingbar. Werden zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt, ist eine derartige Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung sichert Frachtführer bei der Beförderung fremder Waren ab. Dagegen wird eine Transportversicherung von Unternehmen abgeschlossen, die ihre eigenen Waren und Güter befördern möchten.
Wer benötigt eine Frachtführerhaftpflicht?
Als Frachtführer gelten Personen, welche mit Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für Dritte transportieren. Dabei kann es trotz größter Sorgfalt jederzeit zu einem Schaden kommen. Zudem bestehen bei einem Transport noch zahlreiche weitere Risiken. So kann es beim Be- und Entladen oder auch aufgrund einer schlecht gesicherten Ladung zu einer Beschädigung der Ware kommen. Die Gefahr von Diebstahls oder Vandalismus ist ebenfalls gegeben. Zudem sorgen Naturgewalten wie Hagel oder Sturm immer wieder für Transportschäden. Deshalb ist eine entsprechende Versicherung, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, äußerst sinnvoll.
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung benötigen insbesondere:
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Leistungen der Frachtführerhaftpflichtversicherung
Wenn vom Frachtführer beförderte Waren und Güter beschädigt werden oder abhandenkommen, ersetzt die Frachtführerhaftpflicht den hierbei entstandenen finanziellen Schaden. Dabei sind alle Schäden bis zur gesetzlichen Haftungshöhe abgesichert. Zudem kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden bei verspäteter Lieferung auf. So kann es passieren, dass die Produktion zum Erliegen kommt, wenn die Lieferung zu spät erfolgt. Diese Kosten können ebenfalls dem Frachtführer in Rechnung gestellt werden.
Berechnung der Haftungshöhe
In den letzten Jahren wurde das Transportrecht europaweit vereinheitlicht. Dies gilt auch für die Haftungshöhe des Frachtführers. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, beträgt diese 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm. Ein Sonderziehungsrecht entspricht umgerechnet etwa 1,20 Euro. Daraus ergibt sich für jedes Kilo transportierte Ware ein Haftungsbetrag von etwa 10 Euro. Der genaue Wert eines Sonderziehungsrechtes kann variieren und richtet sich nach dem aktuellen Dollarkurs. Frachtführer haben zudem die Möglichkeit, mit ihren Kunden auch abweichende Haftungsgrenzen zu vereinbaren. Diese können wahlweise bis zu 8,33 oder bis zu 40 SZR/kg betragen.
Dazu bietet die Frachtführerhaftpflichtversicherung dem versicherten Unternehmen einen passiven Rechtsschutz. Alle Schadensersatzforderungen werden zunächst auf ihre Gültigkeit geprüft. Kommt die Versicherung zum Ergebnis, dass die angemeldeten Ansprüche unberechtigt sind, werden diese von der Frachtführerhaftpflicht abgewehrt. Dabei werden alle eventuell anfallenden Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige von der Versicherung übernommen.
Welche tariflichen Optionen für die Frachtführerhaftpflicht gibt es?
Die Frachtversicherung sichert für einen Frachtführer die Beförderung von fremden Waren ab. Dagegen wird eine Transportversicherung von Unternehmen abgeschlossen, welche ihre eigenen Waren und Güter befördern möchten. Dabei ist es unerheblich, ob der Transport vom eigenen oder von einem fremden Unternehmen durchgeführt wird. Eine Transportversicherung ist durchaus sinnvoll, da die Haftung bei der Frachtführerversicherung gesetzlich begrenzt ist. Im Falle eines Totalschadens kann es passieren, dass die Entschädigungssumme nicht zur kompletten Schadensdeckung ausreicht.
Je nach Assekuranz lassen sich noch weitere Risiken mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für eine Bergung oder die Entsorgung von beschädigten Gütern. Bei Sonderfahrzeugen oder Sondertransporten kann der Versicherungsschutz in der Regel auf Anfrage und gegen einen Aufpreis erweitert werden.
Woraus ergeben sich die Kosten einer Frachtführerhaftpflicht?
Neben der Art des zu befördernden Gutes und der verwendeten Fahrzeuge, ist auch der geografische Bereich, den ein Frachtführer abdeckt, wichtig. Je größer dieser ausfällt, desto höher ist auch die Prämie.
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Grundsätzlich sind drei Faktoren zu nennen, die die Prämienhöhe beeinflussen:
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Selbstbehalt
Die meisten Versicherer legen einen maximalen Selbstbehalt (üblicherweise 150 Euro) fest. Diese Summe muss im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen werden. Grundsätzlich trägt ein Selbstbehalt zur Senkung der Prämie bei.
Mögliche Schadensfälle bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung
PanneAufgrund einer Panne ist der Frachtführer nicht in der Lage, die geladenen Waren zum vereinbarten Zeitpunkt zuzustellen. Der Empfänger – ein Bauunternehmen – kann durch die Verspätung einen Auftrag nicht pünktlich fertigstellen. Daraufhin muss der Bauunternehmer eine Vertragsstrafe zahlen, die dieser anschließend dem Frachtführer in Rechnung stellt. Auch hier greift die Frachtführerhaftpflicht.
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Fazit
Da die Frachtführerhaftpflichtversicherung für Frachtfahrer gesetzlich vorgeschrieben ist, darf diese in keinem Fall fehlen. Sie deckt Schäden ab, die dem Frachtführer durch Schadensersatzforderungen des Kunden entstehen könnten. Da es bei der Frachtführerhaftpflichtversicherung viele Faktoren zu beachten gilt, lohnt sich ein detaillierter, einfacher Vergleich mit Gewerbeversicherung24.
Weiterführende Informationen zur Frachtführerhaftpflichtversicherung
>> Kosten einer Frachtführerhaftpflicht
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>> Vergleich von Frachtführerhaftpflichtversicherungen
Woraus sollte beim Vergleich geachtet werden? Warum lohnt es sich, zu vergleichen? Mehr erfahren>>
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